Wer zum ersten Mal in die Situation kommt, sich selbstständig zu machen, befindet sich auf unbekanntem Terrain. Um Dich als Alltagshilfe von Anfang an bestmöglich zu unterstützen, haben wir mit diesem Beitrag einen kleinen Wegweiser erstellt, der Dir die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zusammenfasst.
Wenn Du als selbstständige Alltagshilfe mit Careship zusammenarbeitest, gehört die Anmeldung Deiner gewerblichen Tätigkeit zu den ersten Schritten. Du bist in diesem Modell nicht bei Careship angestellt. Bei einer Anstellung über Careship Ambulant brauchst Du dagegen kein eigenes Gewerbe für diese Beschäftigung. Welches Angebot zu Dir passt, besprechen wir im Bewerbungsprozess. Du kannst Dich schon bewerben, bevor alle Unterlagen vorliegen.
Keine Sorge: Die Anmeldung lässt sich Schritt für Schritt vorbereiten. Hier erklären wir Dir, welche Begriffe wichtig sind, was das Gewerbeamt benötigt und wie Du Deine Steuernummer erhältst.
Die Theorie: Was ist eigentlich ein Klein- bzw. Nebengewerbe?
Die Begriffe Kleingewerbe, Nebengewerbe und Kleinunternehmer werden oft durcheinandergebracht. Sie beschreiben aber unterschiedliche Dinge:
- Kleingewerbe: Ein Gewerbebetrieb, dessen Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordern. Bei der Gewerbeanmeldung meldest Du Deine Tätigkeit an – keinen eigenen „Kleingewerbe-Status“ beim Finanzamt.
- Nebengewerbe: Du übst die gewerbliche Tätigkeit nebenberuflich aus, etwa neben einer Anstellung oder einem Studium. Auch ein Nebengewerbe muss angemeldet werden.
- Kleinunternehmerregelung: Eine Regelung zur Umsatzsteuer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG). Ob sie gilt, hängt insbesondere von Deinem Umsatz ab, nicht davon, ob Du haupt- oder nebenberuflich arbeitest.
Seit 2025 gelten für die Kleinunternehmerregelung grundsätzlich Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Kalenderjahr. Im Jahr der Gründung ist die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich. Gemeint ist der relevante Umsatz aus Deiner unternehmerischen Tätigkeit – nicht Dein Gewinn und nicht Dein Gehalt aus einem anderen Job. Wird die maßgebliche Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet die Steuerbefreiung bereits mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
Als Kleinunternehmer:in weist Du für die unter diese Regelung fallenden Umsätze keine Umsatzsteuer aus. Das bedeutet allerdings nicht, dass Dein Einkommen insgesamt steuerfrei ist. Ob die Regelung zu Deiner Situation passt, kannst Du mit Deinem Finanzamt oder einer Steuerberatung klären. Die Finanzverwaltung Hessen erklärt die Kleinunternehmerregelung und die Grenzen für das Gründungsjahr ausführlich.
Was ist bei einer nebenberuflichen Tätigkeit zu beachten?
Viele Alltagshilfen verfügen bereits über ein Einkommen, zum Beispiel aus einer Anstellung oder Rente. Andere studieren oder beziehen Leistungen wie BAföG oder Arbeitslosengeld. Ob und wie sich der zusätzliche Verdienst auswirkt, hängt von Deiner persönlichen Situation und der jeweiligen Leistung ab. Eine allgemeine Einkommensgrenze für alle Nebengewerbe gibt es nicht.
Kläre deshalb vorab mit der zuständigen Stelle, ob Meldepflichten oder Hinzuverdienstgrenzen für Dich gelten. Prüfe bei einer Anstellung auch die Regelungen zur Nebentätigkeit in Deinem Arbeitsvertrag und informiere Deine Krankenkasse über die geplante Selbstständigkeit. Falls Du einen Aufenthaltstitel benötigst, muss dieser die selbstständige Tätigkeit erlauben; eine Erlaubnis nur zur abhängigen Beschäftigung reicht dafür nicht automatisch aus.
Die Praxis: Wie erfolgt eine Gewerbeanmeldung?
Für Gewerbeanmeldungen ist in der Regel das Gewerbeamt Deiner Stadt oder Gemeinde zuständig. Suche auf der offiziellen Website Deiner Kommune nach „Gewerbe anmelden“. Dort findest Du das zuständige Amt, die aktuellen Formulare, die benötigten Unterlagen und die Gebühren. Je nach Kommune kannst Du die Anmeldung online, persönlich oder schriftlich einreichen.
Nach § 14 Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO) ist der Beginn eines Gewerbes gleichzeitig mit der Aufnahme anzuzeigen. Die Beschreibung eines Gewerbebetriebs im Einkommensteuerrecht findest Du in § 15 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (EStG).
So bereitest Du Deine Gewerbeanmeldung vor:
- Unterlagen bereitlegen: In der Regel brauchst Du einen Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls Deinen Aufenthaltstitel. Die genaue Liste und die Anforderungen an den Identitätsnachweis stehen auf der Website Deines Gewerbeamts.
- Persönliche Angaben und Anschrift eintragen: Achte darauf, dass Name, Kontaktdaten und die Anschrift Deiner Betriebsstätte vollständig und richtig angegeben sind.
- Tätigkeit konkret beschreiben: Gib an, welche Unterstützung Du tatsächlich anbieten möchtest, zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleitung. Bei Unsicherheit über die passende Bezeichnung hilft das Gewerbeamt. Medizinische Behandlungspflege gehört nicht zum Alltagshilfe-Angebot von Careship.
- Beginn und Umfang angeben: Trage das tatsächliche Startdatum ein und beantworte die Frage nach einer nebenberuflichen Tätigkeit passend zu Deiner Situation.
- Prüfen und einreichen: Kontrolliere die Angaben und reiche die Anmeldung über den von Deiner Kommune angebotenen Weg ein. Beachte dabei die Vorgaben zur Unterschrift oder elektronischen Identifikation.
Für die Anmeldung fällt eine Gebühr an. Die Höhe und die Bearbeitungszeit unterscheiden sich je nach Kommune und Verfahren. In Berlin kostet die Gewerbeanzeige für ein Einzelgewerbe beispielsweise 26 Euro, im elektronischen Verfahren 15 Euro. Prüfe für Deinen Wohn- bzw. Betriebssitz die dort geltenden Gebühren, statt von einem bundesweit einheitlichen Preis auszugehen.
Sind Deine Angaben vollständig, erhältst Du eine Bestätigung der Gewerbeanmeldung, häufig „Gewerbeschein“ genannt. Bewahre sie gut auf. Sorgfältiges Ausfüllen hilft, Rückfragen und Verzögerungen zu vermeiden – die steuerliche Erfassung beim Finanzamt ist damit aber noch nicht erledigt.
Kein Gewerbe ohne steuerliche Erfassung: Deine Steuernummer
Als selbstständige Alltagshilfe rechnest Du Deine Leistungen gegenüber Deinen Kundinnen und Kunden ab. Careship unterstützt Dich bei der Rechnungsstellung auf Grundlage Deiner Leistungsnachweise. Dafür benötigen wir auch die passenden steuerlichen Angaben. Den genauen Ablauf erklären wir Dir vor dem Start.
Die steuerliche Erfassung erfolgt grundsätzlich elektronisch über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen in Mein ELSTER. Warte nicht darauf, dass Dir das Finanzamt automatisch ein Papierformular schickt: Nach § 138 Absätze 1b und 4 Abgabenordnung (AO) sind die Angaben grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit zu übermitteln.
Diese Schritte helfen Dir beim Ausfüllen:
- ELSTER-Zugang einrichten: Falls Du noch kein Benutzerkonto hast, plane Zeit für die Registrierung und Aktivierung ein.
- Angaben vorbereiten: Dazu gehören Deine persönlichen Daten, die Beschreibung und der Beginn der Tätigkeit, die Bankverbindung sowie eine realistische Schätzung der erwarteten Umsätze und Gewinne.
- Umsatzsteuerliche Angaben prüfen: Im Fragebogen geht es auch um die Kleinunternehmerregelung. Verwechsle dafür Umsatz und Gewinn nicht und lass Dir unklare Punkte vom Finanzamt oder einer Steuerberatung erklären.
- Fragebogen elektronisch absenden: Bewahre die Übermittlungsbestätigung auf. Falls Du das Verfahren nicht elektronisch nutzen kannst, kläre mit Deinem Finanzamt, ob eine Ausnahme wegen unbilliger Härte möglich ist.
Nach der Bearbeitung teilt Dir das Finanzamt die für Deine Tätigkeit zu verwendende Steuernummer mit. Diese ist nicht dasselbe wie Deine persönliche, elfstellige Steuer-Identifikationsnummer. Übermittle uns die benötigten Angaben anschließend über den vereinbarten Weg, damit wir Dich bei der Rechnungsstellung unterstützen können.
Hier haben wir noch einmal eine Zusammenfassung für Dich:
- Klären, ob Du selbstständig oder angestellt mit Careship zusammenarbeiten möchtest.
- Bei Selbstständigkeit: persönliche Voraussetzungen und gegebenenfalls Regeln zum Hinzuverdienst prüfen.
- Gewerbe beim zuständigen Amt anmelden und die Bestätigung aufbewahren.
- Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung fristgerecht über ELSTER einreichen.
- Die benötigten Unterlagen und Steuerangaben mit Careship abstimmen.
Du möchtest als Alltagshilfe starten? Bewirb Dich bei Careship. Die organisatorischen Schritte besprechen wir gemeinsam mit Dir; Du musst nicht schon für die Bewerbung alle Nachweise fertig haben.
Hinweis: Dieser Wegweiser erleichtert Dir die Vorbereitung und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.
Quellen und gesetzliche Grundlagen
- IHK Berlin – Kaufmännischer Geschäftsbetrieb und Abgrenzung zum Kleingewerbe.
- Gewerbeordnung (GewO), § 14 Absatz 1 – Anzeigepflicht.
- Einkommensteuergesetz (EStG), § 15 Absatz 2 – Begriff des Gewerbebetriebs.
- Umsatzsteuergesetz (UStG), § 19 – Besteuerung der Kleinunternehmer.
- Abgabenordnung (AO), § 138 Absätze 1b und 4 – steuerliche Erfassung und Frist.
- Finanzverwaltung Hessen – Umsatzsteuer: Kleinunternehmer.
- ELSTER – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen.
- ServicePortal Berlin – Gewerbe anmelden: Unterlagen, Verfahren und Gebühren (kommunales Beispiel).



