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Älterer Mann liegt mit Sauerstoffschlauch im Bett, ein Arzt hält seine Hand

Palliativpflege: Beistand im letzten Lebensabschnitt

Pflege & Finanzierung
17. Mai 2017

Die Angst vor Schmerzen und dem Alleinsein in der letzten Lebensphase beschäftigt viele Betroffene. Eine entsprechende Versorgung im Rahmen der Palliativpflege verhilft Patienten zu mehr Lebensqualität und Würde in dieser Zeit ihres Lebens und bietet auch Angehörigen Halt. Dieser Artikel gibt einen Einblick in Umfang, Formen, Beratungsmöglichkeiten und Kosten der Palliativpflege.

Was ist Palliativpflege?

Palliativpflege ist ein Angebot für schwerstkranke und sterbende Menschen, denen nur noch eine begrenzte Lebenszeit verbleibt. Auch Patienten mit degenerativen Krankheiten, das heißt Krankheiten, die eine nachhaltige Schädigung der Organe oder Gewebestrukturen mit sich bringen, und starken Schmerzsymptomen können palliative Pflege in Anspruch nehmen.

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"Das Ziel dieser Pflegeform ist es, die Lebensqualität schwerstkranker Menschen zu verbessern, indem Beschwerden gelindert, Schmerzen behandelt sowie Unterstützung auf körperlicher und seelischer Ebene geleistet wird."

Ebenfalls gehört die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten (z.B. Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung), die Befähigung zur Teilhabe am sozialen Leben (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Spaziergänge) sowie die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen (z.B. Folgeerkrankungen, Stürze) zum Umfang der Palliativpflege

Insgesamt kann diese Form der Pflege Krankheiten und ihre Symptome nicht mehr heilen, sondern nur noch lindern. Dies beschreibt den Unterschied zu heilenden Therapieformen, der sogenannten curativen Therapie.

Welche Formen der Palliativpflege gibt es?

Es gibt unterschiedliche Versorgungsformen in der Palliativpflege, hierzu gehören beispielsweise:

  • Ambulante Hospizdienste: Bei dieser Form der Versorgung werden die Betroffenen in der vertrauten Umgebung ihres eigenen zu Hauses sowohl medizinisch als auch pflegerisch betreut. Dies ermöglicht es ihnen, bis zum Lebensende an ihrem Wunschort leben zu können.
  • Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV): Patienten, die besonders aufwändige Pflege benötigen, haben Anspruch auf diese spezielle Form der Palliativpflege. Eine 24 Stunden Ruf-, Notfall- und Kriseninterventionsbereitschaft sowie psychologische und soziale Betreuung ermöglichen hier die Vermeidung einer Krankenhauseinweisung. Die SAPV muss von einem Haus- oder Krankenhausarzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt werden.
  • Palliativstationen in Krankenhäusern: Patienten, die aufgrund ihres Krankheitsbildes Bedarf an krankenhausärztlicher Versorgung haben, können in einem solchen palliativ versorgt werden.
  • Hospizarbeit in Pflegeheimen: In Pflegeheimen, die Palliativpflege praktizieren, werden neben den pflegerischen Tätigkeiten oft auch Aspekte wie die Vermeidung einer Einweisung ins Krankenhaus, die Verabschiedung von Bewohnern sowie die Unterstützung von Angehörigen beim Abschiednehmen mit einbezogen.
  • Hospize: Ein Hospiz kann die richtige Wahl sein, wenn nicht die Möglichkeit besteht, eine sterbende Person zu Hause zu pflegen, aber auch keine krankenhausärztliche Versorgung vonnöten ist.
Grundsätzlich wird die Palliativpflege durch ein multiprofessionelles Team bestehend aus Pflegenden, Ärzten, Psychologen und Seelsorgern erbracht.
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Tipp: So finden Sie eine geeignete Palliativ- oder Hospizversorgung: Der Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. ermöglicht die Suche nach einem geeigneten Versorgungsdienst. Die Postleitzahlen-Suchfunktion erleichtert hier die geographische Eingränzung.

Kostenübernahme

Wenn der Gesundheitszustand eines Patienten eine ambulante palliativpflegerische Versorgung zulässt, sind die Krankenkassen verpflichtet, einen solchen ambulanten Hospizdienst finanziell zu unterstützen.

Im Fall, dass eine ambulante palliative Versorgung im eigenen Haushalt nicht möglich und eine krankenhausärztliche Versorgung nicht nötig ist, besteht Anspruch auf einen Zuschuss zu einem Hospiz-Aufenthalt. In dieser Situation trägt die Krankenkasse 95% der Kosten.  

Bei einem Bedarf an spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) kümmert sich die Krankenkasse um einen Vertragsabschluss mit einer geeigneten Organisation, Einrichtung oder Person.

Im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, sind gesetzliche Krankenkassen ebenso verpflichtet, individuelle Beratung und Hilfestellung zu leisten. D.h. sie unterstützen bei der Auswahl einer geeigneten Versorgungsform und beraten auch zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.

Möglichkeit der beruflichen Freistellung für Angehörige

Um ein Familienmitglied in der letzten Phase seines Lebens begleiten zu können, bietet das Pflegezeitgesetz Beschäftigten die Möglichkeit sich bis zu drei Monate teilweise oder auch vollständig von ihrem Arbeitsplatz freistellen zu lassen.

Zu den nahen Angehörigen zählt folgender Personenkreis:

  • Ehegatten und Lebenspartner
  • Eltern, Großeltern, Stiefeltern und Schwiegereltern
  • Geschwister und deren Ehegatten oder Lebenspartner sowie die Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner
  • Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Schwiegerkinder und Enkelkinder
  • Kinder sowie Adoptiv- und Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners
Zur finanziellen Unterstützung während einer solchen unbezahlten, beruflichen Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.

Kostenfreie Informationsmaterialien und Antragsformulare zu diesem Thema sind auf der Website http://www.wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau und Jugend (BMFSFJ) verfügbar.

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Tipp: Wenn Sie zusätzlich Unterstützung im Alltag benötigen, berät Careship Sie kostenlos und unverbindlich zu den Möglichkeiten der stundenweisen Alltagshilfe aus der Nachbarschaft. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf gern.

Fazit

Sterbenskranke Menschen und ihre Angehörige sehen sich häufig mit schweren Entscheidungen und einer Vielzahl an zu regelnden Dinge (z.B. finanzielle oder sozialrechtliche Angelegenheiten) konfrontiert, was oft zu einer Überforderung führen kann. Darüber hinaus kann die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des Lebens vielfältige Sinnfragen auslösen. An dieser Stelle können Palliativpflegeeinrichtungen und -organisationen die nötige pflegerische, psychologische und spirituelle Unterstützung bieten.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.

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