Ein zusätzliches 500 Euro zweckungebundenes Pflegebudget steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in Bayern zu. Wie Sie die jährliche Leistung erhalten und wofür Sie verwendet werden kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.
Mehr Budget für Pflegebedürftige in Bayern
Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad stehen in Deutschland diverse Budgets für die Finanzierung von Pflegeleistungen zur Verfügung. Im Bundesland Bayern erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 neben dem Pflegegeld weitere 500 Euro jährlich – das sogenannte Landespflegegeld. Das Bayerische Landespflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für pflegebedürftige Menschen und eine freiwillige Leistung. Es wird nicht mit anderen Sozialleistungen, wie beispielsweise der Pflegeversicherung, verrechnet. Das Pflegegeld soll dazu beitragen, die Pflegebedingungen zu verbessern und die Pflegepersonen zu entlasten.Wie erhalte ich das Landespflegegeld?
Das Landespflegegeld in Bayern wird einmal jährlich ausgezahlt und beträgt seit dem Pflegegeldjahr 2026 500 Euro. Um das Landespflegegeld in Bayern zu erhalten, muss der Antragsteller / die Antragstellerin:- einen festen Wohnsitz in Bayern haben.
- an mindestens einem Tag im jeweiligen Jahr einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
Die Auszahlung der 500 Euro erfolgt bis zum 31. Januar des Jahres, das auf das jeweilige Pflegegeldjahr folgt.
Im Falles eines Todes der anspruchsberechtigten Person, erlischt der Anspruch auf das Landespflegegeld, auch für etwaige Angehörige oder Erben. erhalten findet nicht statt.
Wofür kann das Landespflegegeld verwendet werden?
Die 500 Euro sind nicht zweckgebunden und können frei verwendet werden. Sie dienen zudem der Entlastung und Unterstützung pflegender Angehöriger. Das Landespflegegeld kann beispielsweise für folgende Zwecke eingesetzt werden:- Umbau- und Renovierungsmaßnahmen im Wohnraum, um die Pflegebedingungen zu verbessern
- Anschaffung von Pflegehilfsmitteln wie beispielsweise Pflegebetten, Rollstühlen oder Treppenliften
- Unterstützungs- und Entlastungsleistungen wie etwa haushaltsnahen Dienstleistungen, Fahrdiensten oder Freizeitangeboten für pflegebedürftige Menschen (Hierunter fällt auch die Alltagsunterstützung durch eine Careship-Alltagshilfe.)



