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Junge Frau mit Mundschutz und Handschuhen hält Reinigungsspray und Lappen

Haushaltshilfe: Kosten & Abrechnung über die Pflegekasse

Pflege & Finanzierung
14. Mai 2018

Zuletzt aktualisiert am 29. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Die Pflege eines Menschen umfasst viele Aspekte. Wer einen Angehörigen pflegt oder selbst schon einmal auf Pflege angewiesen war, weiß: Neben der eigentlichen Pflege ist es vor allem das Drumherum, also das Organisieren des Alltags und die hauswirtschaftliche Versorgung, die einen Großteil der Zeit beanspruchen. Wir erläutern Ihnen, wie Sie in diesen Situationen eine Haushaltshilfe über die Pflegekasse abrechnen.

Hauswirtschaftliche Versorgung: Definition & Angebote

Eine Haushaltshilfe entlastet den familiären Alltag, indem sie die verschiedensten Aufgaben im Haushalt des Pflegebedürftigen oder des Pflegenden übernimmt. Angehörige gewinnen hierdurch wertvolle Zeit und Energie, um sich ganz ihren Lieben zu widmen. Im Grunde zählt all das zur hauswirtschaftlichen Versorgung, was das Zuhause zu einem ordentlichen, funktionierenden sowie angenehmen Ort werden lässt. So kann eine Alltagshilfe im Haushalt zum Beispiel folgende Aufgaben übernehmen:

  • Aufräumen & Reinigen der Wohnung
  • Kochen & Abwasch
  • Wäsche waschen & bügeln
  • Blumen gießen & leichte Gartenarbeit
  • Müll trennen & entsorgen
  • Kleine Handgriffe im Haushalt, zum Beispiel eine Glühbirne wechseln

Welche Aufgaben übernommen werden können, stimmen Sie vorab mit Ihrer Alltagshilfe ab.

Kosten einer Haushaltshilfe & Abrechnung über die Pflegekasse

Je nachdem, über welchen Anbieter Sie eine Haushaltshilfe beziehen, können die Preise variieren. Auch die Region und das konkrete Angebot spielen eine Rolle. Bei Careship kostet eine vermittelte Alltagshilfe 33 € pro Stunde, in Bayern und Baden-Württemberg 38 €. Bei Careship Ambulant, das anerkannte Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet, liegen die Stundensätze je nach Region zwischen 35,50 € und 45 €. Alle Preise finden Sie in unserer Übersicht Kosten und Finanzierung.

Für die Finanzierung gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können privat zahlen oder bei einem passenden Anspruch Leistungen Ihrer Pflegeversicherung nutzen. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen frei einsetzbarem Pflegegeld für die selbst organisierte Versorgung und zweckgebundenen Leistungen, bei denen die Pflegekasse bestimmte Kosten übernimmt. Nicht jede Haushaltshilfe kann automatisch über jedes Pflegebudget abgerechnet werden.

Haushaltshilfe bei Pflegegrad

Schon ab Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag helfen, anerkannte Unterstützung im Haushalt zu finanzieren. Ab Pflegegrad 2 kommen unter den jeweiligen Voraussetzungen auch Pflegegeld und Verhinderungspflege infrage. Die wichtigsten Budgets im Überblick:

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 Euro monatlich bei Pflegegrad 1 bis 5, für geeignete Leistungen bei häuslicher Pflege.
  • Pflegegeld: monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5, wenn die häusliche Pflege selbst organisiert und sichergestellt ist.
  • Verhinderungspflege: ab Pflegegrad 2 für eine notwendige Vertretung der privaten Pflegeperson. Gemeinsam mit der Kurzzeitpflege stehen dafür bis zu 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Mehr Informationen zu den Voraussetzungen und den einzelnen Abrechnungswegen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Hinweis zum Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist zweckgebunden. Für Unterstützung im Haushalt kommt insbesondere ein nach Landesrecht anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag infrage. Der Betrag wird nicht pauschal auf Ihr Konto ausgezahlt, sondern dient der Erstattung geeigneter Leistungen. Nicht verbrauchte Ansprüche können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Ob Sie Careship-Leistungen über den Entlastungsbetrag finanzieren können, hängt vom Angebot an Ihrem Wohnort ab. Bei anerkannten Leistungen von Careship Ambulant ist eine direkte Abrechnung möglich. Eine selbstständige Alltagshilfe ist dagegen nicht allein durch ihre Vermittlung über Careship für den Entlastungsbetrag anerkannt.

So gehen Sie vor:

  1. Klären Sie mit uns, welches Angebot an Ihrem Wohnort verfügbar ist und ob es für den Entlastungsbetrag anerkannt ist.
  2. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem noch verfügbaren Budget, einschließlich übertragbarer Restbeträge.
  3. Vereinbaren Sie vor dem Einsatz den Abrechnungsweg: direkte Abrechnung oder Einreichen von Rechnung und Leistungsnachweisen.

Mehr Informationen zum Pflegegeld

Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung aus der Pflegeversicherung für Menschen, die ihre Versorgung zu Hause selbst organisieren, zum Beispiel mithilfe von Angehörigen oder Freunden. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab. Mit dem Pflegegeld können Sie auch Unterstützung im Haushalt mitfinanzieren, solange die notwendige häusliche Pflege sichergestellt ist.

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Pflege findet zu Hause statt; die erforderliche Versorgung ist in geeigneter Weise selbst organisiert.
  • Wer zusätzlich Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes nutzt, kann gegebenenfalls anteiliges Pflegegeld erhalten. Diese Kombination regelt § 38 SGB XI.

Abrechnung mit Careship

  1. Fragen Sie individuelle und stundenweise Alltagshilfe über Careship an und vereinbaren Sie Aufgaben, Termine und Kosten.
  2. Begleichen Sie die Rechnung mithilfe des ausgezahlten Pflegegeldes und gegebenenfalls eigener Mittel.

Bei diesem Weg erhalten Sie keine zusätzliche Erstattung derselben Rechnung aus dem Pflegegeld-Budget: Sie verwenden die bereits ausgezahlte Geldleistung zur Finanzierung Ihrer Unterstützung.

Mehr Informationen zur Verhinderungs­pflege

Die Verhinderungspflege dient zur Entlastung von Pflegepersonen. Sie kann auch stundenweise genutzt werden, zum Beispiel wenn eine pflegende Angehörige einen Termin hat oder Zeit für sich braucht. Eine Alltagshilfe kann in dieser Zeit vereinbarte Aufgaben im Haushalt und in der Betreuung übernehmen.

Voraussetzungen

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Eine private Pflegeperson übernimmt oder ergänzt normalerweise die Versorgung zu Hause und ist vorübergehend verhindert.
  • Es entstehen nachweisbare Kosten für die notwendige Vertretung. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich.

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt ein gemeinsamer Jahresbetrag. Bereits für Kurzzeitpflege ausgegebene Mittel verringern also das Budget, das für die Vertretung zu Hause übrig bleibt. Eine normale Haushaltsreinigung ohne Vertretungssituation ist nicht allein wegen eines Pflegegrades Verhinderungspflege.

Abrechnung mit einer selbstständigen Alltagshilfe über Careship

  1. Klären Sie Ihren Anspruch und das verbleibende Budget mit der Pflegekasse. Vereinbaren Sie anschließend die benötigte Unterstützung mit Careship.
  2. Dokumentieren Sie die Einsätze mit Leistungsnachweisen und begleichen Sie die Rechnung zunächst selbst.
  3. Reichen Sie Rechnung und Leistungsnachweise mit dem Erstattungsantrag bei Ihrer Pflegekasse ein.
  4. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und erstattet die anerkannten Kosten im Rahmen Ihres verfügbaren Budgets. Kosten außerhalb der bewilligten Leistung tragen Sie selbst.

Bei einem passenden Angebot von Careship Ambulant kann stattdessen eine direkte Abrechnung vereinbart werden. Welcher Weg für Sie gilt, besprechen wir vor dem ersten Einsatz. Für Ersatzpflege aus dem Jahr 2026 muss der Erstattungsantrag samt Kostennachweisen spätestens bis zum 31. Dezember 2027 gestellt werden. Mehr zum Vorgehen erfahren Sie unter Verhinderungspflege beantragen und abrechnen.

Haushaltshilfe über die Krankenkasse

Bei vorübergehendem Ausfall, etwa durch Krankheit oder rund um die Geburt, kann unabhängig vom Pflegegrad ein anderer Anspruch bestehen. Voraussetzungen und Beantragung erklären wir unter Haushaltshilfe über die Krankenkasse.

Sie möchten Unterstützung organisieren und wissen noch nicht, welcher Abrechnungsweg passt? Senden Sie uns Ihre Anfrage. Gemeinsam besprechen wir Ihren Bedarf und die verfügbaren Angebote an Ihrem Wohnort.

Quellen und gesetzliche Grundlagen

Die Pflegekassenleistungen richten sich nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Für die hier beschriebenen Möglichkeiten sind insbesondere diese Vorschriften relevant:

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.