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Seniorenpaar sichtet entspannt am Küchentisch Dokumente für die Altersvorsorge

Richtig vorsorgen

Wohnen & Recht
6. Juli 2017

Die Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

Entscheidungen über Ihre Gesundheit und insbesondere über Ihre medizinische Versorgung sind höchst persönlich und sollten daher auch von Ihnen selbst getroffen werden. Eine Patientenverfügung ist dafür da, genau diese Entscheidungsfreiheit auch in Situationen zu sichern, in denen Sie nicht in der Lage sind Ihren Willen zu äußern. In einer Patientenverfügung können Sie also Ihre medizinischen Behandlungswünsche festhalten für den Fall, dass Sie zu einem späteren Zeitpunkt nicht einwilligungsfähig sein sollten.

Auf diese Weise können Ihre Angehörigen und die involvierten Ärzte ganz in Ihrem Sinne handeln, auch wenn Sie in Folge von Krankheit oder Unfall selbst nicht entscheiden können. Eine Patientenverfügung ist damit nicht nur ein Instrument zur Hilfestellung, sondern vor allem auch tragend für Ihre Selbstbestimmung. Zusätzlich zur genannten Verfügung braucht es eine sogenannte Vorsorgevollmacht, damit Ihre geäußerten Behandlungswünsche auch durch einen rechtlichen Vertreter in die Wege geleitet werden können.

Worauf ist zu achten?

Damit eine Patientenverfügung auch wirklich wirksam ist und akzeptiert wird, sind einige Punkte zu beachten: In der Verfügung muss deutlich werden, dass sich der Verfasser eingehend mit den Inhalten auseinandergesetzt hat. Das heißt, dass es keine Pauschal-Regelungen geben darf und die jeweiligen Versorgungsleistungen (wie z. B. künstliche Ernährung oder Wiederbelebung) genannt und klar beurteilt werden. Das macht den Großteil der online abrufbaren Musterformulare ungültig. Diese sind im Fall der Fälle also oft nicht zu gebrauchen.

Vielmehr sind Verfügungen wie diese also mit Hilfe von Experten aufzusetzen, z. B. mit einem Anwalt für Betreuungsrecht oder Medizinrecht. Diese beraten Sie zudem umfassend über das Zusammenspiel der anderen notwendigen Dokumente und erläutern Ihnen auch unklare oder schwammige Begrifflichkeiten. Bei grundlegenden Fragen kann Ihnen allerdings auch Ihr Hausarzt in einer ruhigen Minute weiter helfen.

Die Vorsorge­vollmacht

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens dazu, persönliche und finanzielle Angelegenheiten für Sie zu klären, rechtsgültig. Durch diese Person bleiben Sie (indirekt) handlungsfähig und umgehen, dass eine andere Betreuungsperson für Sie bestellt wird. – Die Vorsorgevollmacht ergänzt die Patientenverfügung und andersherum. Einzeln stellen beide Dokumente keine umfassende rechtliche Vorsorge im Falle eines Unfalles oder schwerer Erkrankung dar. Die Vorsorgevollmacht bezieht sich weniger auf normale Alltagsgeschäfte, sondern vielmehr auf rechtliche Entscheidungen, wie der Abschluss von Verträgen, finanzielle Angelegenheiten oder eben die Gestaltung der medizinischen Versorgung.

Oftmals unterliegen die Angehörigen dem Irrtum, dass Ehe- bzw. Lebenspartner oder die eigenen Kinder automatisch der gesetzliche Vertreter werden. Dies ist allerdings nicht der Fall. Um rechtswirksam der Vertreter einer Person werden zu können, ist in jedem Falle eine ausdrückliche Vollmacht notwendig. Die Konsequenz einer fehlenden Vorsorgevollmacht wäre, dass es zunächst keine Person gibt, die rechtswirksam für Sie handeln kann. Dies steht allerdings im Konflikt mit dem deutschen Recht, welches vorsieht, dass eine jede Person zu jeder Zeit rechtlich handlungsfähig sein muss. Wenn Sie also vorab keinen gesetzlichen Vertreter bestimmt haben, wird für Sie im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens ein sogenannter “Betreuer”bestellt. Klassischerweise wird dieses Verfahren von den behandelnden Ärzten im Krankenhaus in die Wege geleitet.

Die Vorteile der Vorsorgevollmacht und die Nachteile eines Betreuungsverfahrens:

Deutlich wird, wie wichtig die rechtliche Vorsorge im Allgemeinen und die rechtzeitige Bestimmung eines gesetzlichen Vertreters ist. Wie bei der Patientenverfügung gilt aber auch hier: Vorsicht vor pauschalen Vordrucken im Internet. Wenden Sie sich an Notare und Fachanwälte, um rechtsgültige Dokumente aufzusetzen und sich umfassend beraten zu lassen.

Die Betreuungs­verfügung

Eine Betreuungsverfügung funktioniert in Kombination mit der zuvor erläuterten Vorsorgevollmacht. In der Betreuungsverfügung können Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen festhalten, für den Fall, dass ein Betreuer bestellt werden muss. Hier können Sie äußern, wen Sie sich als Betreuer wünschen, wen nicht und was es im Rahmen der Betreuerbestellung zu beherzigen gibt. Da eine Betreuung auch trotz Vorsorgevollmacht angeordnet werden kann, ist es wichtig beide Fälle rechtlich abzusichern.

Wann wird eine Betreuungsverfügung relevant?

Sie wissen bereits, dass in Deutschland jede Person zu jeder Zeit rechtlich handlungsfähig sein muss, auch wenn die Person selbst aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht direkt handlungsfähig ist. Das ist gesetzlich verankert. Ebenso haben Sie bereits erfahren, dass eine Vorsorgevollmacht genau diese Problematik löst. Angenommen, eine solche Vollmacht liegt nicht vor, ist lückenhaft und vor dem Gesetz nicht wirksam, dann wird die Betreuungsverfügung interessant. Liegt nämlich keine rechtsgültige Vorsorgevollmacht vor, muss ein rechtlicher Vertreter (ein Betreuer) bestellt werden.

Wer kann Betreuer werden?

Betreuer, und damit rechtlicher Vertreter, der betroffenen Person kann sowohl ein Familienangehöriger sein, als auch ein Berufsbetreuer. Dieser steht mit höchster Wahrscheinlichkeit in keinem familiären- oder Freundschaftsverhältnis zu der zu betreuenden Person. In der Großzahl der Fälle ist genau dies der Fall: Ein Berufsbetreuer wird organisiert, womit eine fremde Person mit den persönlichsten Angelegenheiten einer Person beauftragt wird. Angenommen, Sie haben eine rechtswirksame Betreuungsverfügung aufgesetzt, kann das Gericht Ihre Personenwünsche und Anmerkungen für die Personensuche berücksichtigen. Ausschlaggebend sind hierbei verfügbarkeit und vor allem die Kompetenz der vorgeschlagenen Person, sich Ihrer Situation anzunehmen. Der Verwandtschaftsgrad dagegen ist allerdings kaum relevant.

Die Konto-, Depot- und Schrankvollmacht

Was regelt diese Vollmacht?

Um stellvertretend für eine andere Person Bankgeschäfte vorzunehmen, braucht es entsprechende Vollmachten. Auf diese Weise versuchen Banken und Kontoinhaber sich vor missbräuchlichen Zugriffen zu schützen. Da eine einfache Vollmacht leicht zu fälschen ist, lassen Sie sich idealerweise von der zu bevollmächtigenden Person zum Kreditinstitut begleiten und alle Vereinbarungen persönlich bestätigen. So sind alle Beteiligten auf der sicheren Seite.

Wozu berechtigt Sie diese Vollmacht gegenüber dem Kreditinstitut?

Als Bevollmächtigter verfügen Sie mittels sämtlicher Transaktion-Möglichkeiten über das Guthaben der bevollmächtigenden Person, z. B. durch das Erteilen von Zahlungsaufträgen oder durch Barabhebungen etc. - Sie können zudem auch Festgeldkonten und sonstige Einlagenkonten und Girokonten auf Guthabenbasis einrichten, bestehende Kredite in Anspruch nehmen und mit Wertpapieren handeln. Neben zahlreichen weiteren Freiheiten, sind Sie außerdem dazu befugt, Zugänge zum Online- und Telefonbanking zu erhalten und zu ändern. Nicht nur Bankgeschäfte lassen sich mittels dieser Vollmacht stellvertretend regeln. Auch verschafft Ihnen dieses Dokument einen Zugang zu ggf. gemieteten Schrankfächern.

Was ist zu beachten?

Wichtig ist, dass Sie als künftig Bevollmächtigter einen gültigen Personalausweis/ Reisepass bei sich führen, wenn Sie die Vollmacht einreichen. Die Banken sind dazu verpflichtet Ihre Identität zu prüfen, bevor Sie die Vollmacht bewilligen. Beachten Sie außerdem, dass Sie nicht dazu berechtigt sind Untervollmachten auszustellen, auch wenn Sie selbst Bevollmächtigter sind. Zudem kann der Bevollmächtigende seine Vollmacht jederzeit widerrufen. Wichtig ist aber, dass dies schriftlich erfolgt, damit die Bank alle Vorgänge angemessen dokumentieren kann.

Wenn der Vollmachtgeber verstirbt, erlischt die getätigte Vollmacht nicht, sondern bleibt für die Erben dessen in Kraft. Die Erben haben dann wiederum die Möglichkeit, die bis dahin gültige Vollmacht zu widerrufen. Wenn dies geschieht, und hier reicht der Widerruf eines einzelnen Miterben, kann der Bevollmächtigte nur noch die anderen Miterben vertreten. Einen Gebrauch von der Vollmacht kann der Bevollmächtigte dann nur noch gemeinsam mit dem widerrufenen Erben machen. Auch können erst nach dem Tod des Vollmachtgebers die Konten und Depots aufgelöst und bestehende Schrankfach-Mietverträge gekündigt werden.

Beim Aufsetzen der Vollmacht ist insbesondere darauf zu achten, dass klar geregelt wird, ab wann genau und welchen Voraussetzungen die Vollmacht wirksam wird.

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Tipp: Ein Formular für die Konto-, Depot- und Schrankvollmacht können Sie zum Beispiel beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herunterladen.

Die Gesundheits­vollmacht

Was ist eine Gesundheitsvollmacht?

Eine Gesundheitsvollmacht ermöglicht Ihnen Mitsprache am Krankenbett Ihres Angehörigen. Ein solches haben Sie ohne Vollmacht nicht automatisch, auch nicht wenn Sie zur Familie gehören oder der Ehepartner sind. Ohne diese Vollmacht müsste auch hier wieder ein gesetzlicher Betreuer durch das Betreuungsgericht bestellt werden, was wiederum zusätzlich Zeit und Kosten in Anspruch nehmen würde.

Wozu berechtigt die Gesundheitsvollmacht?

Sind Sie im Besitz der Verfügung, so sind die behandelnden Ärzte nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet Sie über den Gesundheitszustand Ihres Angehörigen zu informieren. Das heißt also, dass die Gesundheitsvollmacht die Ärzte von ihrer sonstigen Schweigepflicht entbindet. Mittels der Gesundheitsvollmacht, sind Sie außerdem berechtigt über den Aufenthalt Ihres Angehörigen mitzubestimmen. Bei der Frage, ob dieser zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus behandelt werden sollen, haben Sie also erheblichen Einfluss. Natürlich ist aber nicht zuletzt auch der Gesundheitszustand der Person selbst ausschlaggebend.

Seltener beansprucht aber deshalb nicht irrelevant, ist die Gesundheitsvollmacht, wenn es um Fragen ärztlicher Zwangsmaßnahmen geht. Das kann Fixierung meinen, das Installieren von Bettgittern oder das Geben antipsychotischer Arzneien. All diese Maßnahmen setzen allerdings zwei Dinge voraus: 1) Sie müssen selbstverständlich zum Wohle des Patienten geschehen und bedürfen 2) einer richterlichen Genehmigung.

Was ist zu beachten?

Die Gesundheitsvollmacht ist lediglich nur ein Teil eines guten Vorsorge-Paketes. Insbesondere, wenn es um die Regelung von Mietangelegenheiten geht oder um Vertragsfragen, z. B. mit dem häuslichen Pflegedienst, ist zusätzlich auch die Vorsorgevollmacht notwendig. Zur Erinnerung: Ohne diese können Sie -offiziell- keine finanziellen oder rechtsgeschäftlichen Angelegenheiten für Ihren Angehörigen klären. Ebenso ist die Gesundheitsvollmacht durch die Patientenverfügung zu ergänzen. Nur im Zusammenspiel dieser Dokumente entfaltet sich Ihre Handlungsfreiheit im Sinne des Angehörigen.

Das Testament

Was ist ein Testament?

In einem Testament werden Erben und Erbfolgen bestimmt. Geregelt wird hier, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschehen soll und welche Wünsche es bezüglich des Ablebens gibt.

Welche Informationen gehören in ein Testament?

In einem Testament sollte festgehalten werden, ob es Abweichungen von der gesetzlichen Erbfolge gibt, wo sich das zu erbende Vermögen befindet und ob ggf. Schulden bestehen. Bedacht werden sollten nebst Bargeld und Wertgegenständen auch Schließfächer, Wertpapiere, Konten und Depots. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung, werden zudem auch das Vermerken aller relevanten Online-Daten immer wichtiger. Das meint also alle Passwörter und Zugangsdaten für die jeweiligen Online-Speicher, Online-Konten etc. der verstorbenen Person.

Wichtig ist auch, Zeit und Ort der Testament-Aufsetzung festzuhalten. Auf diese Weise können die Erben und Anwälte Ihre Wünsche in einen Kontext setzen. Außerdem kommt es vor, dass Menschen im Laufe ihres Lebens mehrere Testamente aufsetzen. Durch Angaben zu Ort und Zeit, lässt sich schnell sehen, bei welchem Testament es sich um die aktuellere Version handelt.

Es gibt verschiedene Formen, sein Testament zu verfassen und an die Erben weiter zu tragen. Welche Kosten mit den jeweiligen Varianten verbunden sind und an welche Institutionen Sie sich jeweils wenden können, hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ihnen in dieser Broschüre sehr detailliert aufgeschlüsselt

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