Wer trifft Entscheidungen für einen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist? Viele Menschen glauben, dass automatisch der Ehegatte oder die Kinder dazu berechtigt sind. Das ist jedoch ein Irrglaube – deshalb ist es wichtig eine Vorsorgevollmacht zu erstellen.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer sämtliche Entscheidungen stellvertretend für einen treffen soll, wenn man selbst nicht mehr dazu fähig ist. Die Vorsorgevollmacht kann allumfassend sein oder nur einzelne Bereiche treffen. Diese Bereiche werden auch Wirkungskreise genannt. Ein Bereich davon ist die Gesundheitssorge. Die damit bevollmächtigte Person kann unter anderem Entscheidungen über Untersuchungen sowie Behandlungen treffen, den Arzt auswählen und hat das Recht die Krankenakten zu lesen. Die Vorsorgevollmacht regelt auch Vermögensfragen und Rechtsgeschäfte, welche die Kontoführung ermöglichen und erlauben, Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen. Des Weiteren zählen auch das Post- und Fernmeldewesen zu den Wirkungsbereichen. Dieses erlaubt der bevollmächtigten Person E-Mails zu lesen sowie einen Telefonvertrag abzuschließen oder aufzulösen. Mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht kann der Bevollmächtigte entscheiden, ob man zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden soll. Wer für die jeweiligen Bereiche und in welchem Ausmaß bevollmächtigt werden soll, sollte in der Vorsorgevollmacht explizit festgelegt werden.Wen kann ich bevollmächtigen?
In der Regel entscheiden sich Vollmachtgeber einen nahen Angehörigen, wie dem Ehepartner oder den Kindern, die Vollmacht zu erteilen. Generell kann aber jede beliebige Person bevollmächtigt werden.Das sollte bei der Vergabe der Vorsorgevollmacht beachtet werden:
- Ist hundertprozentiges Vertrauen in die Person vorhanden?
- Wie gut ist die bevollmächtigte Person erreichbar?
- Wie schnell kann die bevorzugte Person vor Ort sein?
- Soll eine Person für alle Wirkungsbereiche bevollmächtigt werden oder soll die Vorsorgevollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
- Gibt es einen Vertreter im Verhinderungsfall des Bevollmächtigten?
- Ist der Bevollmächtigte bereit die Verantwortung zu übernehmen?
Vorsorgevollmacht - Gültigkeit
Die Entscheidung, ab wann die Vorsorgevollmacht gilt, trifft der Vollmachtgeber. Je nach Wunsch kann die Vorsorgevollmacht ab sofort gelten oder zum Beispiel erst, wenn ein Arzt die Geschäftsunfähigkeit festgestellt hat. Wichtig ist nur, diese Entscheidung in der Vorsorgevollmacht zu verschriftlichen.Eine Vorsorgevollmacht gilt solange, bis sie von Ihnen widerrufen wird. Dies können Sie jederzeit und ohne Angabe von Gründen machen. Zusätzlich sollte, bei einer Auflösung, das Originaldokument vom Bevollmächtigten zurückgefordert und Institutionen, wie Bank, Versicherung und Gericht, darüber informiert werden. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit inhaltlich geändert oder dem Bevollmächtigten die Vollmacht entzogen werden.
Die Vorsorgevollmacht gilt auch über den Tod hinaus. In diesem Fall endet sie erst, wenn die Erben diese widerrufen. Es empfiehlt sich im Vorhinein genau festzulegen, welche Regelungen für den Todesfall eintreten.
Pflegeheim Kosten und Finanzierung eines Pflegeheimplatzes
Die Kosten für stationäre Pflege, also für einen Pflegeheimplatz, sind verschieden hoch. Es sind vor allem diese Aspekte tragend für die Zusammensetzung der Kosten:- der Pflege- und Versorgungsbedarf des Pflegebedürftigen
- allgemeine Pflegeleistungen
- Hilfsmittel für die Pflege
- psychosoziale Betreuung
- Art der Unterkunft (Einbettzimmer versus Mehrbettzimmer versus “Suite”)
- Zimmerreinigung
- Wäscheversorgung & Wäschereinigung
- Müllentsorgung
- Events
- Verpflegung
- der gebotene Service/ Komfort der Pflegeeinrichtungen
- Investitionskosten (für Reparaturen, Heim-Anschaffungen, Gebäude-Unterhalt)
- ggf. weitere Zuschläge, z. B. Ausbildungsvergütung des Heim-Personals
Je nach Pflegebedürftigkeit und Belieben hinsichtlich Pflege- und Wohnsituation gestalten sich also die monatlichen Kosten. Diese liegen ca. zwischen 1.600 und 3.500 Euro. Vorausgesetzt, Sie haben einen Pflegegrad, greift hierbei Ihre Pflegeversicherung zu großen Teilen:



