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Junge Helferin mit Mundschutz steht neben einem älteren Mann mit Mundschutz im Garten

Corona-Sonderregelungen für die Pflege zuhause

Hilfe für Angehörige
16. April 2021

Die Corona-Pandemie brachte glücklicherweise einige Sonderregelungen für die häusliche Pflege mit sich. Vor allem pflegende Angehörige sollen durch diese entlastet werden. Wir haben die wichtigsten Änderungen und Neuregelungen für Sie zusammengefasst. Hier der Überblick!

20 Tage Freistellung bei Pflegefall

Haben Sie einen plötzlichen Pflegefall in der Familie und niemand außer Ihnen kann sich darum kümmern? Dann ist hier die gute Nachricht: Arbeitnehmer können sich momentan 20 anstatt bisher 10 Tage im Jahr freistellen lassen, um die Pflege eines Angehörigen zu organisieren und diese kurzfristig zu übernehmen. In diesem Fall greift das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld und dient als Lohnersatz für den Arbeitnehmer.

Verkürzt arbeiten mit Familienpflegezeit

Anträge auf Familienpflegezeit können momentan kurzfristiger und flexibler umgesetzt werden. Somit können betroffene Arbeitnehmer die Anzahl ihrer wöchentlichen Arbeitsstunden einfacher reduzieren. Laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sind "Beschäftigte für die Dauer von bis zu 24 Monaten bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden hierfür teilweise freizustellen". Familienpflegezeit kann jedoch nur in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten in Anspruch genommen werden. Lohneinbußen können betroffene Angehörige in dieser Zeit mit zinslosen Darlehen überbrücken.

Alternativen bei Ausfall ambulanter Pflege

Corona ist unberechenbar und manchmal trifft es auch das Personal des ambulanten Pflegedienstes. Doch was können Sie bei Ausfallen der ambulanten Pflege tun? In diesem Fall können andere Pflege- bzw. Betreuungspersonen kurzfristig einspringen, zum Beispiel Seniorenbetreuer oder auch die Nachbarn. Für Notlagen wie diese steht Ihnen zurzeit ein Sachleistungsbetrag von bis zu  1.995 Euro zur Verfügung. Fragen Sie bei Ihrer Pflegekasse danach!

Einsatz des Entlastungsbetrages

Bis zum 30.04.2023 kann der sogenannte Entlastungsbetrag, der bei Personen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 1 greift, auch für andere unterstützende Dienste, wie die Betreuung durch Alltagshelfer oder Nachbarschaftshilfe, genutzt werden. Der Entlastungsbetrag umfasst 125 Euro im Monat. Careship berät Sie gern dazu.

Neu: Ab sofort können Sie in Berlin und Hamburg dauerhaft den Entlastungsbetrag zur Finanzierung unserer Leistungen nutzen. Wir arbeiten daran, diesen Service zeitnah bundesweit zu ermöglichen. Erfahren Sie mehr! 

Mehr Budget für alltägliche Pflegehilfsmittel

Die sogenannten Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie Mundschutz, Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel, wurden bisher im Rahmen von monatlich 40 Euro erstattet. Nun steht Pflegenden dafür ein Betrag von 60 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann sogar rückwirkend bis zum 1. April 2020 eingefordert werden.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.

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