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Eine Frau bringt einer älteren Nachbarin einen Korb mit Einkäufen

Den Entlastungsbetrag gekonnt nutzen

Pflege & Finanzierung
6. Juli 2017

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Der Entlastungsbetrag ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung und soll bereits leicht Pflegebedürftigen den Alltag erleichtern. Hier erfahren Sie die Details.

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 131 Euro ist für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege gedacht. Er ist ausdrücklich zweckgebunden und soll pflegende Angehörige bzw. nahestehende Pflegende entlasten. Gleichzeitig soll der Entlastungsbetrag gestalterischen Spielraum hinsichtlich der Pflege-Organisation schaffen, soll die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen erhöhen. Er dient der Erstattung von Ausgaben für teilstationäre Tages- oder Nachtpflege, für die vollstationäre Kurzzeitpflege, für ambulante Pflegedienste und für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit Pflegegrad 1-5.

Der rechtliche Unterbau des Entlastungsbetrags

Neben einem Bedarf an Grundpflege und Hauswirtschaft haben hilfe- und pflegebedürftige Menschen oft auch einen Bedarf an psychosozialer Betreuung. Daher hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI) eingeführt, die im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II am 01.01.2017 in die Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) überführt wurden. Die Finanzierung dieser Angebote erfolgt wiederum über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI). Die heutigen Rechtsgrundlagen stehen im Elftes Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Damit will der Staat nicht nur den Betroffenen selbst gerechter werden, sondern auch den (pflegenden) Angehörigen.

Wer erbringt die Leistung?

Je nach Art der Leistung sind dies die Orte bzw. Instanzen der Leistungserbringung:

  • Einrichtungen der Tagespflege
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegedienste
  • Agenturen mit nach Landesrecht anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag
  • Ehrenamtliche Projekte
  • Anerkannte Betreuungspersonen
Die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag richtet sich nach Landesrecht. Eine Vermittlung allein genügt dafür nicht. Prüfen Sie deshalb vor der Buchung, ob das konkrete Angebot für die Abrechnung über den Entlastungsbetrag anerkannt ist.

Welche unterstützenden Angebote gibt es?

  • Betreuungsangebote der Pflegebedürftigen:
    • Gruppenangebote in den Räumlichkeiten der Anbieter
    • Einzelbetreuung zuhause
  • Angebote zur Entlastung der Pflegeperson:
    • Beratende Unterstützung
    • Gezielte Entlastung nach konkretem Bedarf
  • Angebote zur Entlastung im Alltag:
    • Unterstützung im Haushalt
    • Organisation, Koordinierung und/ oder Begleitung von und zu Terminen
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Tipp: Begleitung beim Spazierengehen kann beispielsweise Teil eines anerkannten Unterstützungsangebots sein. Die Anerkennung des Anbieters und der Leistungsumfang sind entscheidend. Für ambulante Pflegedienstleistungen im Bereich der Selbstversorgung, etwa Körperpflege, gilt eine Besonderheit: Bei Pflegegrad 2 bis 5 dürfen sie nicht aus dem Entlastungsbetrag bezahlt werden; bei Pflegegrad 1 ist das möglich.

Wer hat einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Anspruchsberechtigt sind:

  • alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),
  • die zuhause gepflegt werden
  • und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI).

Leistungsumfang des Entlastungsbetrags

Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen, insbesondere nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Ansprüche können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Ab Pflegegrad 2 kommt zusätzlich der Umwandlungsanspruch infrage: Bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der ambulanten Pflegesachleistungen können für anerkannte Angebote eingesetzt werden, soweit dieser Betrag noch nicht durch Pflegesachleistungen verbraucht ist. Dadurch kann sich das anteilige Pflegegeld verringern. Lassen Sie die passende Kombination von Ihrer Pflegekasse oder Pflegeberatung berechnen.

Abrechnung: So nutzen Sie den Entlastungsbetrag

  1. Verfügbaren Betrag erfragen: Ihre Pflegekasse kann Ihnen sagen, wie viel Entlastungsbetrag einschließlich möglicher Reste aus dem Vorjahr noch vorhanden ist. Für Vorjahresreste gilt der 30. Juni als Nutzungsfrist.
  2. Anerkanntes Angebot auswählen: Klären Sie vor dem Einsatz, ob genau dieses Angebot über den Entlastungsbetrag abrechenbar ist und welche Kosten entstehen.
  3. Abrechnungsweg vereinbaren: Bei geeigneten Leistungen von Careship Ambulant ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich, wenn die notwendigen Voraussetzungen und Unterlagen vorliegen. Bei Kostenerstattung reichen Sie die Rechnung und die geforderten Nachweise selbst ein.
  4. Unterlagen aufbewahren: Rechnung und Leistungsnachweis sollten dieselben Einsatztage, Zeiten und Leistungen ausweisen. Fragen Sie Ihre Kasse, ob weitere Belege benötigt werden.

Eine selbstständige Alltagshilfe ist nicht automatisch für den Entlastungsbetrag anerkannt. Wenn dieser Abrechnungsweg nicht passt, kann ab Pflegegrad 2 unter eigenen Voraussetzungen die Verhinderungspflege infrage kommen: Die übliche private Pflegeperson muss dafür vorübergehend verhindert sein. Das ist ein anderes Budget, keine freie Übertragung des Entlastungsbetrags. Die Kosten desselben Einsatzes dürfen nicht doppelt erstattet werden.

Welche Angebote vor Ort verfügbar sind und welche Stundenpreise gelten, finden Sie unter Kosten und Finanzierung. Die früheren pandemiebedingten Ausnahmen ersetzen die heute erforderliche Anerkennung nicht.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die Regelungen stehen im Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI):

Die Leistungsübersicht 2026 des Bundesgesundheitsministeriums enthält die aktuellen Beträge.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.