Im Rahmen der Pflegeversicherung ist klar geregelt, welche Leistungen zur Grundpflege gehören. Diese umfassen pflegerische Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Unterstützungsleistungen genau dazu zählen und welche nicht. Noch dazu informieren wir Sie, wo Sie Pfleger oder Helfer finden, und geben Ihnen einfache Finanzierungsmöglichkeiten mit an die Hand.
Was gehört zur Grundpflege?
Der Begriff Grundpflege drückt es bereits aus: Hier werden die Grundbedürfnisse rund um Sauberkeit und Wohlergehen befriedigt. Für die Körperpflege bedeutet dies, dass Sie Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, bei der Zahnpflege, beim Kämmen und Rasieren sowie bei der Darm- und Blasenentleerung erhalten. Auch beim Essen und Trinken ist man Ihnen behilflich. Hierbei wird darauf geachtet, dass Ihre Nahrung mundgerecht ist und dass Sie ausreichend viel zu sich nehmen. Das Thema Mobilität und die Frage, wie Sie innerhalb der Wohnung von A nach B kommen, ist essentiell und so können Sie auch hier auf Unterstützung zählen. Im Konkreten umfasst das die Hilfe beim Aufstehen und beim Zu-Bett-Gehen, das An- und Auskleiden, Hilfe beim Gehen, Stehen und Treppensteigen allgemein sowie beim Verlassen und Aufsuchen der eigenen Häuslichkeit.
Tipp: Ausgeschlossen von der Grundpflege ist die Durchführung ärztlicher Verordnungen, wie zum Beispiel die Versorgung mit Medikamenten. Hier kann ein ambulanter Pflegedienst Unterstützung leisten. Auch die hauswirtschaftliche Versorgung gehört nicht zu den eigentlichen Leistungen der Grundpflege. Bei Careship finden Sie jedoch Alltagshilfen, die Sie oder Ihre Lieben sowohl bei der Grundpflege, als auch bei anfallenden Aufgaben im Haushalt unterstützen können.
Wer darf Grundpflege durchführen?
Für die Aufgaben, die zur Grundpflege gehören, wird keine pflegerische Ausbildung benötigt. D.h. sowohl Ehepartner, Familienangehörige, Nachbarn, aber auch professionelle Betreuungspersonen oder Alten- und Krankenpflegehilfskräfte können hier unterstützen. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person ihrem Gegenüber vertraut und sich mit der Hilfe bei den intimen Tätigkeiten wohlfühlt.
Darum können Sie der Expertise von Careship vertrauen
Seit über drei Jahren beschäftigen wir uns bei Careship mit Fragestellungen zum würdevollen Altern. Gemeinsam mit unseren Alltagshelfern sind wir Experten darin geworden, Senioren und ihre Angehörigen mit einfacher und zuverlässiger Unterstützung glücklicher zu machen. Rund 2.500 Senioren und Familien konnte Careship seitdem helfen und sie deutlich entlasten. Um auch in Zukunft so vielen Senioren und Angehörigen wie möglich zu helfen und unser Angebot stetig zu verbessern, führen wir regelmäßige Online-Recherchen durch, halten Rücksprache mit Experten und führen Feedback-Gespräche mit unseren Alltagshelfern.
Der Umfang der Grundpflege richtet sich nach dem Grad Ihrer Selbständigkeit
Durch Grundpflege erhalten pflegebedürftige Menschen umfassende Unterstützung bei alltäglichen Aktivitäten, die selbstständig nicht mehr möglich sind. Dabei richten sich die zu erbringenden Pflege- und Unterstützungsleistungen nach den individuellen Fähigkeiten. Das bedeutet: Umso geringer Ihr Grad der verbleibenden Selbständigkeit ist, desto mehr Leistungen stehen Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung zu. Sind Sie noch relativ selbständig unterwegs, werden zwar weniger Leistungen finanziell gefördert, Ihr gewünschtes Service-Paket können Sie sich aber dennoch ganz nach Wahl zusammenstellen. In diesem Fall liegt der Fokus eben auf Entlastung, der Förderung bestehender Fähigkeiten sowie der bestmöglichen Einbindung Ihrer Fertigkeiten in die alltäglichen Aufgaben.
So können Sie die Grundpflege finanzieren
Grundpflege kann auf unterschiedliche Weise finanziert werden. Zum einen können Sie natürlich privat für die anfallenden Kosten aufkommen, oder aber Sie machen Ihre Ansprüche gegenüber der Pflegeversicherung geltend. Die Höhe Ihrer Ansprüche richtet sich dabei nach Ihrem offiziellen Pflegegrad. Hier erfahren Sie im Detail, wie Sie einen Pflegegrad (PG) beantragen können. Die Leistungen von Careship rund um Grundpflege, Betreuung und Haushaltshilfe lassen sich über die folgenden Posten der Pflegeversicherung abrechnen:
Pflegegeld: Pflegegeld erhalten pflegebedürftige Personen von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Damit die Qualität dieser Pflege gesichert werden kann, ist diese Form der Unterstützung an eine regelmäßige pflegefachliche Beratung geknüpft. Die Voraussetzung für den Erhalt von Pflegegeld ist, dass die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 besitzt.
Verhinderungspflege: Ab Pflegegrad 2 können nachgewiesene Kosten einer Ersatzpflege übernommen werden, wenn die übliche private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge der einen Leistung verringern das verbleibende gemeinsame Budget. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Vereinbaren Sie notwendige pflegerische Aufgaben mit einem dafür geeigneten Anbieter. Alltagshilfe von Careship unterstützt im Haushalt und bei der Alltagsgestaltung und ersetzt keine medizinische Behandlungspflege.
Hier erfahren Sie, wie Sie die Leistungen einer Alltagshilfe von Careship über die Pflegekasse abrechnen können.
Sie suchen neben der Grundpflege auch Unterstützung in anderen Bereichen? Wir sind da, um Sie im Alltag zu unterstützen. Finden Sie mithilfe von Careship einen liebevollen und zuverlässigen Alltagshelfer, der genau zu Ihnen passt. Wählen Sie aus den folgenden Bereichen und kombinieren Sie dabei die gewünschten Dienstleistungen gern miteinander:
- Gesellschaft und Betreuung
- Begleitung und Erledigungen
- Haushaltshilfe



