Wir zeigen Ihnen, wie sich die Pflegekosten finanzieren lassen. Hierbei können Sie auf Förderungen der Kranken- und Pflegeversicherung zurückgreifen, Steuervergünstigungen clever für sich nutzen und darüber hinaus Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen. Auch die Kosten für die vielseitigen Leistungen von Careship lassen sich über die Pflegeversicherung zurückerstatten. Welche Versicherungsleistungen hier genutzt werden können und vieles mehr erfahren Sie in diesem Beitrag.
Das sind die Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad
In unserem Beitrag gehen wir die verschiedenen Pflegeformen durch und verweisen jeweils an gegebener Stelle auf die möglichen Förderleistungen. Wir raten Ihnen dazu, sich vorab kurz einen allgemeinen Überblick über die gängigsten Förderungen aus den Töpfen der Pflegeversicherung zu verschaffen. Dafür haben wir Ihnen die unten stehende Tabelle erstellt. Hinzu kommen später noch vereinzelte Erstattungsoptionen aus Töpfen der Krankenversicherung, Sozialhilfe und Steuer.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Verhinderungspflege
Ab Pflegegrad 2 können nachgewiesene Kosten einer Ersatzpflege übernommen werden, wenn die übliche private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge der einen Leistung verringern das verbleibende gemeinsame Budget. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich.
Tipp: Sie möchten mehr über das Budget der Verhinderungspflege wissen und herausfinden, wie Sie es bei Careship nutzen können? Dann lesen Sie hier gleich weiter.
Finanzierungsmöglichkeiten für stundenweise Betreuungsleistungen
Zu den Leistungen der stundenweisen Betreuung zählen u.a. Grundpflege, Hilfe im Haushalt, Begleitungen und Erledigungen sowie Betreuungsdienste und Gesellschaft. Careship gehört in dieser Hinsicht zu den Top-Anbietern. Lassen Sie sich die Kosten dieser Services von der Pflegeversicherung erstatten, indem Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld und die Leistungen zur Verhinderungspflege geltend machen. Die jeweiligen Fördersummen je Pflegegrad finden Sie in der obenstehenden Tabelle.
Sie wollen mehr zu den Angeboten der stundenweisen Betreuung bei Careship erfahren? Hier finden Sie alle Informationen rund um die Leistungen und den Weg zu einer qualifizierten Alltagshilfe.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Ambulante Pflege
Ambulante oder auch “häusliche” Pflege beschreibt die medizinische und pflegerische Versorgung im eigenen Zuhause. Auch die Unterstützung im Haushalt kann durch einen ambulanten Pflegedienst erfolgen. Wenn Sie einen Pflegegrad haben, rechnet Ihr Pflegedienst die anfallenden Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Hierfür werden die sogenannten Pflegesachleistungen in Anspruch genommen. Die Summen, die Sie je Pflegegrad für die ambulante Pflege abrechnen können, finden Sie oben in der Tabelle. Alle anfallenden Ausgaben, die den Kostenrahmen Ihres Pflegegrades übersteigen, werden vom Pflegedienst direkt mit Ihnen abgerechnet. Personen ohne Pflegegrad müssen die Kosten für einen Pflegedienst privat tragen. Hier erfahren Sie daher, wie Sie einen Pflegegrad (PG) beantragen können und hier lernen Sie, was “Pflegebedürftigkeit” genau bedeutet.
Neben den Pflegesachleistungen können Sie auch das Pflegegeld sowie die Mittel zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nutzen. Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige der Grade 2-5 von den Pflegekassen, um die häusliche Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche sicherzustellen. Die Mittel zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erweitern Ihren finanziellen Spielraum darüber hinaus um bis zu 4.180 Euro je Baumaßnahme - zum Beispiel um das Badezimmer an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person anzupassen.
Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen, insbesondere nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Ansprüche können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden. Welche Kosten über die Pflegekasse abgerechnet werden können, hängt von Ihrem Anspruch, der Region und dem konkreten Angebot ab. Bei anerkannten Leistungen von Careship Ambulant ist eine direkte Abrechnung möglich. Bei einer selbstständigen Alltagshilfe erhalten Sie eine Rechnung und beantragen eine mögliche Erstattung selbst. Die aktuellen Angebote und Stundenpreise finden Sie unter Kosten und Finanzierung.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Kurzzeitpflege
Kurzzeitpflege kann nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer vorübergehenden Versorgungslücke zu Hause helfen. Ab Pflegegrad 2 steht für sie und die Verhinderungspflege zusammen ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro bereit; Kurzzeitpflege ist für bis zu acht Wochen im Jahr vorgesehen. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Kosten genutzt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten können als Eigenanteile verbleiben.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in die Themen Kurzzeitpflege und Versorgung nach Krankenhausaufenthalten.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
Hier bleibt die pflegebedürftige Person tagsüber oder über Nacht in einer Pflegeeinrichtung und wird vor Ort professionell umsorgt. Wenn Sie über einen Pflegegrad verfügen, greift die Pflegeversicherung für einen Teil der Kosten. Zu Ihrem Vorteil lassen sich auch hier verschiedene Leistungen kombinieren: ein nach Pflegegrad 2-5 gestaffeltes monatliches Pflegegeld sowie Pflegesachleistungen und zusätzlich Mittel zur teilstationären Tages- und Nachtpflege. Wie bei der Kurzzeitpflege gilt auch hier: Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen ein Entlastungsbetrag zu, um die anfallenden Kosten zumindest abzufedern. Wenn die restlichen Ausgaben Sie finanziell überfordern, können Sie Zuschüsse vom Sozialamt beantragen. Ihr zuständiges Sozialamt klärt mit Ihnen gern alle Fragen, die Sie zu diesem Thema beschäftigen.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Tages- und Nachtpflege.
Finanzierungsmöglichkeiten Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist das Wohnen in einer eigenen Wohnung mit Pflege-Service nach Bedarf. Der Erhalt und die Unterstützung von Selbständigkeit sowie Eigenverantwortung stehen dabei immer im Fokus. Während Sie beim Kauf einer Eigentumswohnung in einem betreuten Haus in der Regel auf den Kosten sitzen bleiben, lassen sich im Mietfall je nach Gegebenheit und ausgehend von Ihrer sozialen Lage einige Förderungen wahrnehmen; zum Beispiel ein Wohnberechtigungsschein für Immobilien mit niedrigen Mieten oder Wohngeld nach dem deutschen Wohngeldgesetz. Auch können Miete und Grundpauschale mitunter komplett vom Sozialamt übernommen werden. Prüfen Sie hierfür bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, ob Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Auch im betreuten Wohnen richten sich Pflegeleistungen nach dem individuellen Anspruch. Miete und Servicepauschalen sind nicht automatisch Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse. Kurzzeitpflege ist eine eigene Versorgungsform und nicht mit einem vorübergehenden Einzug in eine betreute Wohnung gleichzusetzen. Klären Sie die Kostenübernahme für die konkrete Einrichtung vorab.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Betreutes Wohnen.
Finanzierungsmöglichkeiten für die 24-Stunden-Pflege
Eine im Haushalt lebende Betreuungskraft und ein ambulanter Pflegedienst übernehmen unterschiedliche Aufgaben. Medizinische Behandlungspflege setzt entsprechend qualifizierte Leistungserbringer voraus. Welche Pflegebudgets eingesetzt werden können, hängt von der tatsächlichen Leistung und den jeweiligen Voraussetzungen ab. Die Bezeichnung „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet keine zulässige ununterbrochene Arbeitszeit einer einzelnen Person. Careship bietet stundenweise Unterstützung an.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Pflege im Heim (= vollstationäre Pflege)
Bei der Pflege in einem Heim handelt es sich für gewöhnlich um längerfristige Betreuungen und Wohnkonzepte. Das heißt, eine Person wird über Wochen, Monate oder Jahre rund um die Uhr betreut bzw. es bestünde immerhin die Möglichkeit dazu. Vorausgesetzt Sie haben einen Pflegegrad, greift Ihre Pflegeversicherung zu großen Teilen. Folgende Posten aus der obenstehenden Tabelle sind hier für Sie interessant: Entlastungsbetrag und die Mittel zur Vollstationären Pflege.
Tipp: Da die Pflegeversicherung nicht für alle anfallenden Kosten aufkommt, bleibt für gewöhnlich eine variable monatliche Summe übrig, die privat getragen werden muss. Daher kann bei absehbarem Bedarf schon zeitnah eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden, um die Finanzierungslücke zu schließen.
Finanzierungsmöglichkeiten für die Palliativpflege im Hospiz
Ist jemand unheilbar krank oder lebensbedrohlich verletzt, greift erst einmal die Intensivpflege. Bei der Intensivpflege werden die Körperfunktionen überwacht und bei Bedarf auch unterstützt. Bleibt eine Verbesserung des Gesundheitszustandes aus, werden anschließend in der Palliativpflege zumindest die Schmerzen nach Möglichkeit reduziert und die psychischen Leiden gemindert. Die Kosten für die nötigen Behandlungen im Rahmen der Palliativpflege übernimmt die Krankenkasse. Hospize werden noch dazu stark durch Spenden und ehrenamtliches Engagement unterstützt. Als Hospizgast müssen Sie daher keinen Eigenbeitrag leisten, was die ohnehin herausfordernde Situation deutlich erleichtert. Eigenleistungen fallen nur dann an, wenn Sie Sonderwünsche haben und spezielle Therapieformen in Anspruch nehmen wollen.
Es ist ratsam, dass Sie mit Ihrem Kranken- und Pflegeversicherer ins Gespräch gehen, wenn Sie Alternativen wie die ambulante Palliativpflege oder jene im stationären Pflegeheim bzw. im Krankenhaus nutzen möchten. Tendenziell gestaltet sich die Übernahme der Kosten für palliative Pflege hier derzeit noch etwas schwieriger und bedarf daher ausführlicher Einzelgespräche.
Hier erhalten Sie einen tieferen Einblick in das Thema Palliativpflege.



