Wenn die private Pflegeperson zeitweise ausfällt, kann Verhinderungspflege die Vertretung finanzieren. Hier erfahren Sie, welche Angaben und Nachweise Sie für die Erstattung benötigen.
Wer kann Verhinderungspflege nutzen?
Ab Pflegegrad 2 können nachgewiesene Kosten einer Ersatzpflege übernommen werden, wenn die übliche private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge der einen Leistung verringern das verbleibende gemeinsame Budget. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich. Wer ausschließlich durch einen Pflegedienst versorgt wird und keine übliche private Pflegeperson hat, kann den Ausfall einer solchen Pflegeperson nicht als Grund für Verhinderungspflege geltend machen.
Antrag und Frist
Sie müssen die Ersatzpflege nicht vorab beantragen. Die Erstattung können Sie auch rückwirkend beantragen. Die Kosten müssen jedoch nachgewiesen und nach aktueller Regelung spätestens bis zum Ende des auf den Einsatz folgenden Kalenderjahres zur Erstattung eingereicht werden. Für Einsätze im Jahr 2026 ist das der 31. Dezember 2027. Fragen zu älteren Einsätzen klären Sie direkt mit Ihrer Pflegekasse.
Besprechen Sie vor dem Einsatz das verfügbare Restbudget und die notwendigen Nachweise mit Ihrer Kasse. So wissen Sie, welche Kosten Sie gegebenenfalls selbst tragen.
Welche Unterlagen gehören dazu?
- Name und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person.
- Zeitraum und Grund, weshalb die übliche Pflegeperson verhindert war.
- Name und Kontaktdaten der Ersatzpflegeperson oder des Anbieters.
- Angaben zur Verwandtschaft und zu einem gemeinsamen Haushalt, weil dafür besondere Erstattungsgrenzen gelten können.
- Rechnung, Leistungsnachweise und gegebenenfalls Zahlungsbelege bzw. Nachweise zusätzlicher Aufwendungen.
- Bankverbindung für die Erstattung.
Ob Sie einen Antrag, einen Abrechnungsbogen oder Belege im Kundenportal einreichen, hängt vom Verfahren Ihrer Pflegekasse ab. Nutzen Sie deren aktuelle Unterlagen und bewahren Sie eine Kopie Ihrer Angaben auf.
Aktuelle Anträge und Abrechnungswege Ihrer Pflegekasse
AOK
Auf der AOK-Seite „Verhinderungspflege beantragen und abrechnen“ wählen Sie Ihre regionale AOK aus. So gelangen Sie zu den für Ihre Kasse passenden Formularen und Einreichungswegen.
BARMER
Die BARMER-Seite „Pflegeleistungen beantragen“ bietet den aktuellen Antrag und Hinweise zur Abrechnung. Möglich sind je nach Vorgang die Einreichung über Meine BARMER oder der Postweg.
Techniker Krankenkasse
Die TK erklärt die Beantragung und Abrechnung der Verhinderungspflege. Ein vorheriger Antrag ist nicht erforderlich. Rechnungen können über die TK-App, Meine TK oder per Post eingereicht werden. Für die Ersatzpflege durch eine Privatperson stellt die TK einen eigenen Abrechnungsbogen bereit.
Bei einer anderen Pflegekasse erfragen Sie den aktuellen Abrechnungsweg direkt dort. Die verlinkten Kassenseiten führen zu den jeweils aktuellen Unterlagen; ein bereits auf 2019 datierter Blankoantrag eignet sich dafür nicht.
Verhinderungspflege mit Careship: Schritt für Schritt
- Anspruch und Unterstützung klären: Besprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse das noch verfügbare gemeinsame Jahresbudget. Klären Sie mit uns, welche Alltagshilfe am Wohnort verfügbar ist und welche Aufgaben während der Abwesenheit der üblichen Pflegeperson übernommen werden sollen. Preise und Bedingungen werden vor dem Einsatz vereinbart.
- Einsätze dokumentieren: Halten Sie Einsatzdatum, Dauer und Leistungen fest. Für die Unterscheidung zwischen stunden- und tageweiser Verhinderungspflege ist die Dauer der Verhinderung der üblichen Pflegeperson entscheidend. Ein Einsatznachweis sollte deshalb zu den Angaben im Kassenformular passen.
- Rechnung prüfen und bezahlen: Bei einer selbstständigen Alltagshilfe erhalten Sie eine Rechnung und bezahlen sie nach den dort genannten Zahlungsbedingungen. Stimmen Sie Rückfragen zu Einsatzzeiten oder Leistungen frühzeitig ab. Die Erstattung durch die Pflegekasse und die Zahlung der Rechnung sind getrennte Vorgänge.
- Erstattung einreichen: Senden Sie die Rechnung, die geforderten Leistungsnachweise und gegebenenfalls Zahlungsbelege mit den Angaben zur verhinderten Pflegeperson an Ihre Pflegekasse. Prüfen Sie den Erstattungsbescheid und reichen Sie fehlende Belege auf Rückfrage nach.
Bei geeigneten Leistungen von Careship Ambulant kann stattdessen eine direkte Abrechnung möglich sein. Den Abrechnungsweg und die dafür notwendigen Unterlagen klären wir vorab mit Ihnen. Unsere Übersicht zu Kosten und Finanzierung erläutert die Angebote. Eine Kostenübernahme hängt immer von Ihrem Anspruch und dem konkreten Einsatz ab.
Unterschied zum Entlastungsbetrag
Die beiden Leistungen verfolgen unterschiedliche Zwecke:
- Verhinderungspflege finanziert eine Ersatzpflege, wenn die übliche private Pflegeperson zeitweise verhindert ist. Sie setzt mindestens Pflegegrad 2 voraus und teilt sich den Jahresbetrag von 3.539 Euro mit der Kurzzeitpflege.
- Entlastungsbetrag steht bei häuslicher Pflege bereits ab Pflegegrad 1 mit bis zu 131 Euro monatlich für geeignete Leistungen zur Verfügung. Dafür muss nicht erst eine private Pflegeperson ausfallen. Bei Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist die Anerkennung nach Landesrecht entscheidend. Nicht verbrauchte Ansprüche lassen sich bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen.
Eine selbstständige Alltagshilfe kann daher unter Umständen als Ersatzpflege erstattungsfähig sein, ohne für den Entlastungsbetrag anerkannt zu sein. Umgekehrt braucht es für einen aus dem Entlastungsbetrag finanzierten anerkannten Besuch keine Verhinderung der Pflegeperson. Lassen Sie sich vor dem Einsatz bestätigen, welcher Weg passt. Dieselben Kosten dürfen nicht aus beiden Budgets erstattet werden.
Ausführliche Leistungsbeispiele, Angehörigenregeln und Informationen zum Pflegegeld finden Sie im Ratgeber zur Verhinderungspflege; die Angebote des anderen Budgets erläutert unser Beitrag zum Entlastungsbetrag.
Rechtsgrundlagen und Quellen
Die gesetzlichen Voraussetzungen stehen im Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI): § 39 zur Ersatzpflege einschließlich der Erstattungsfrist, § 42a zum gemeinsamen Jahresbetrag und § 45b zum Entlastungsbetrag.
Die Beträge nennt die Leistungsübersicht 2026 des Bundesgesundheitsministeriums. Für die Einreichung gelten die oben verlinkten aktuellen Informationen Ihrer Pflegekasse.



