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Pflegegrad 2: Definition, Voraussetzungen und Leistungen

Pflege & Finanzierung
27. November 2019

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Was sind Pflegegrade, was haben sie mit Pflegestufen zu tun und welche Leistungen kann man mit Pflegegrad 2 in Anspruch nehmen? Careship.de klärt auf über Voraussetzungen und Unterstützung beim Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2: Definition

Oft tragen die Begriffe Pflegegrad und Pflegestufe zur Verwirrung bei: Was ist was und woher weiß ich, in welche Gruppe ich falle? Die erste Frage ist dabei einfach zu beantworten. Mit der Pflegereform 2017 wurde der Begriff Pflegestufe vom Begriff des Pflegegrades abgelöst. Zudem wurden bereits bestehende Pflegestufen in Pflegegrade umgewandelt. Seit 2017 gibt es also anstelle der drei Pflegestufen fünf Pflegegrade, denen unterschiedliche Leistungen zustehen. Ziel dieser Neuerung seit Anfang 2017 ist es, physische wie psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen zu berücksichtigen. Wer Anfang 2017 bereits eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch ins neue System umgestuft, alle Anträge ab 2017 werden nach der neuen Methode eingestuft.

Pflegegrad 2: Voraussetzungen

Der Pflegegrad wird mithilfe eines Gutachtens, durch das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA) ermittelt. Wer durch die Begutachtung auf ein Ergebnis von 27 bis unter 47,5 Punkten kommt, wird in den Pflegegrad 2 eingestuft, der eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ bedeutet. In die Beurteilung fließen Punkte aus sechs Modulen ein, die prozentual unterschiedlich gewichtet werden: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Belastungen und die Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Mehr zum dem neuen Begutachtungsassessment lesen Sie hier.

Laut dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erhielten von den im Jahr 2018 rund 2 Millionen begutachteten Versicherten 90,2 Prozent einen Pflegegrad. Mit 30,2 Prozent stellt der Pflegegrad 2 den am häufigsten auftretenden Pflegegrad dar. Um gut auf den Termin des Gutachters vorbereitet zu sein, hat der MDK eine Checkliste herausgegeben, an der Sie sich orientieren können. 

Geld und Leistungen bei Pflegegrad 2

Je nach Pflegegrad stehen den Versicherten bestimmte Leistungen zu. Mit der Einstufung in Pflegegrad 2 stehen folgende Sachleistungen bzw. Pflegegeld zur Verfügung: 
  • Pflegegeld bei ambulanter häuslicher Pflege durch Angehörigen / Freunde: 347 Euro monatlich 
  • Sachleistung für ambulante Pflege durch einen professionellen Pflegedienst: 796 Euro monatlich 
Das Pflegegeld von 347 Euro monatlich steht Versicherten mit Pflegegrad 2 zu, die häusliche Pflege durch Familienangehörige oder Freunde erhalten.

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung übernimmt, besteht Anspruch auf Pflegesachleistungen in Höhe von 796 Euro monatlich. Hier rechnet der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. 

Mix aus Pflegegeld und Sachleistungen

Ein Pflegebedürftiger kann auch sowohl durch Angehörige als auch durch einen ambulanten Pflegedienst betreut werden. Diese Kombinationsleistung mindert die Höhe des Pflegegeldes. Es gilt: Der Anspruch auf Pflegegeld verringert sich um den Prozentsatz der erhaltenen Sachleistungen. Übersetzt bedeutet das: Wenn der Pflegebedürftige 60% der Sachleistungen in Anspruch nimmt, erhält er noch 40 % des Pflegegeldes. 

Zu beachten ist, dass so eine Kombinationsleistung nicht von Monat zu Monat flexibel gestaltet werden kann, sondern an eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten gebunden ist.

Lesen Sie hier weitere  Informationen zur Kombinationsleistung. 

Pflegegrad 2 und Verhinderungs­pflege

Ab Pflegegrad 2 können nachgewiesene Kosten einer Ersatzpflege übernommen werden, wenn die übliche private Pflegeperson vorübergehend verhindert ist. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege stehen zusammen bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr zur Verfügung. Bereits genutzte Beträge der einen Leistung verringern das verbleibende gemeinsame Budget. Eine sechsmonatige Vorpflegezeit ist seit Juli 2025 nicht mehr erforderlich.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.