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Was ist die Kombinationsleistung und welche Kombination ergibt für mich Sinn?

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Kombinationsleistungen in der Pflege. Verbinden Sie die Vorteile des Pflegegeldes mit denen der Pflegesachleistungen und profitieren Sie so doppelt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sollen Pflegegeld und Pflegesachleistung gemeinsam genutzt werden, ist dies durch die Kombinationsleistung möglich.
  • Anspruchsberechtigt sind alle pflegebedürftigen Menschen ab einem Pflegegrad 2.
  • Der verwendbare Betrag richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad.
  • Während der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld in voller Höhe weiterbezahlt.

Kombinationsleistung im Detail

Neben der Variante das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung separat zu beziehen, besteht ebenfalls die Möglichkeit beides miteinander zu kombinieren. Auf diese Weise ist es möglich die Vorteile beider Leistungen zusammenzuführen.

Dies bietet sich insbesondere dann an, wenn der Betrag der Pflegesachleistung nicht vollständig genutzt wird. Oder wenn die hilfe- und pflegebedürftige Person bestimmte Pflegehandlungen lieber von einer professionellen Pflegeperson durchführen lassen möchte.
Die Kombinationsleistung beinhaltet

  • die körperbezogenen Pflegemaßnahmen (z. B. die Körperpflege, die Ernährung, die Ausscheidung),
  • die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen (z. B. Aktivierungsangebote für demenziell erkrankte Menschen oder Unterstützungsangebote in Gefährdungssituationen)
  • sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung (z. B. das Kochen, die Wohnungsreinigung aber auch die Nutzung von Dienstleistungen, finanzielle oder behördliche Angelegenheiten).

Darüber hinaus soll die Anleitung und Schulung eine größere Rolle spielen. Wie das genau umgesetzt wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch noch offen.
Anspruchsberechtigt sind

  • alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),
  • die in der Häuslichkeit gepflegt werden
  • und mindestens einen Pflegegrad 2 haben (§ 15 SGB XI).

Leistungsumfang

Für den Fall, dass neben dem Pflegegeld auch Pflegesachleistungen in Anspruch genommen werden, verringert sich der Betrag des Pflegegelds prozentual um den Anteil, um den die Pflegesachleistung beansprucht wird.
Daraus ergibt sich beispielsweise bei einer exakt geteilten Nutzung (50%) folgender Leistungsumfang:

Leistungsumfang Kombinationsleistungen

Einschränkungen

  • Werden die Beträge der Pflegesachleistung oder des Pflegegeldes überschritten, muss die betroffene Person die Differenz selbst tragen.
  • Dies ist dem „Teilkaskoprinzip“ der Pflegeversicherung geschuldet.
  • Im Fall der Pflegesachleistung ist es jedoch möglich, dass die Sozialhilfe (§ 61 ff. SGB XII) die zusätzlichen Kosten übernimmt, wenn nur ein geringes Einkommen vorhanden ist.

Beratungsbesuche

Anders als beim alleinigen Bezug von Pflegegeld entfallen die verpflichtenden Beratungseinsätze, da der Bedarf an Anleitung und Schulung im Rahmen der Pflegesachleistung durch die kontinuierliche Versorgung von einem ambulanten Pflegedienst sichergestellt ist.

Verhältnis zur Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

  • Auch im Rahmen der Kombinationsleistung kann das Pflegegeld grundsätzlich nur solange bezogen werden, wie auch die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit sichergestellt ist.
  • Während der tageweisen Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege wird das Pflegegeld jedoch für 6 Wochen (tageweise Verhinderungspflege) bzw. 8 Wochen (Kurzzeitpflege) zur Hälfte weiterbezahlt.
  • Bei der stundenweisen Verhinderungspflege wird das Pflegegeld allerdings nicht berührt und in voller Höhe ausbezahlt.

Quellenangaben

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist

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