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Senior und Pflegekraft in der stationären Pflege

Stationäre Pflege: Das Wichtigste im Überblick

Pflege & Finanzierung
29. Mai 2017

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Die stationäre Pflege bezeichnet Einrichtungen, welche sich auf die ganz- oder halbtägige Betreuung von pflegebedürftigen Menschen spezialisiert haben. Im Mittelpunkt stehen hierbei vor allem die Betreuung und Pflege, jedoch weniger die medizinische Behandlung von Krankheitsbildern. Hier erfahren Sie alles zu den verschiedenen Arten stationärer Pflege, Kosten und Abrechnungsmöglichkeiten sowie Pflegeeinrichtungen.

Stationäre Pflege: Definition

Die stationäre Pflege findet in speziell dafür vorgesehenen Pflegeeinrichtungen statt, in denen Pflegebedürftige laut § 71 SGB XI unter der dauerhaften Aufsicht einer ausgebildeten Pflegekraft betreut und pflegerisch versorgt werden. Es kann hier unterschieden werden zwischen

  1. ganztägiger (vollstationärer) Unterbringung und Versorgung
  2. Tages- oder Nachtpflege (teilstationär) und
  3. Kurzzeitpflege
Damit stellt die stationäre Pflege das Gegenteil zur ambulanten Pflege dar, bei der die Pflege in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person oder in der ihrer Angehörigen stattfindet.

Vollstationäre Pflege: Kosten & Abrechnung

In vollstationären Pflegeeinrichtungen werden Pflegebedürftige rund um die Uhr von professionellen Pflegekräften betreut. Das Angebot in diesen Einrichtungen umfasst das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege und soziale Betreuung. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit und gewünschten Extra-Services können Sie hier von monatlichen Kosten zwischen 3.000 und 3.500 Euro ausgehen. Die Kosten für die Pflege im Heim können je nach Bundesland und Ausstattung sehr unterschiedlich ausfallen. Mitunter liegen sie daher auch mal etwas unter oder über diesen Angaben.

Je nach Pflegegrad können Sie folgendes Budget der Pflegeversicherung nutzen, um die Kosten für die vollstationäre Versorgung abzufedern:

Teilstationäre Pflege: Kosten & Abrechnung

Die teilstationäre Pflege findet, wie der Name schon sagt, nur zu Teilen in einer Pflegeeinrichtung statt. Sie ermöglicht es Betroffenen, trotz eines erhöhten Pflegebedarfs weiterhin zu Hause zu wohnen und sich im Rahmen von Tages- und Nachtpflege betreuen zu lassen. Je nach Inanspruchnahme bleibt der Pflegebedürftige also tagsüber oder über Nacht in der jeweiligen Einrichtung. Die teilstationäre Pflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück.

Für die Tages- und Nachtpflege greift die Pflegeversicherung dann, wenn die häusliche Pflege allein nicht ausreichend ist und der Ergänzung bedarf. Die Kosten variieren stark je nach den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der Pflegeeinrichtung. So können Sie mit monatlichen Kosten von maximal 3.000 Euro rechnen – tendenziell aber eher weniger. In Tagessätzen ausgedrückt fallen für die Tages- und Nachtpflege ca. 60 bis 100 Euro an.

Wenn der Pflegebedürftige über einen Pflegegrad verfügt, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Je höher der Pflegegrad ist, desto höher fallen die Leistungen der Kasse aus. Neben den Leistungen der Tages- und Nachtpflege können hier auch die ambulanten Pflegesachleistungen und/oder das Pflegegeld ohne Kürzung, d.h. in vollem Umfang, in Anspruch genommen werden. Dadurch kann die Betreuung und Pflege zu Hause sichergestellt werden. 

Kurzzeitpflege als Sonderform der vollstationären Pflege

Die Kurzzeitpflege ist eine Form der vollstationären Pflege. Sie ist auf maximal acht Wochen im Jahr begrenzt und soll zumindest für diese kurze Zeit zur Entlastung der pflegenden Angehörigen beitragen. So wird die Kurzzeitpflege für gewöhnlich im Anschluss an eine stationäre Behandlung bzw. nach einem Krankenhausaufenthalt in Anspruch genommen. Sie wird auch dann genutzt, wenn die häusliche bzw. teilstationäre Pflegesituation zeitweise zur Überforderung wird. Die Kurzzeitpflege wird bereits in zahlreichen Pflegeheimen als einzelne Leistung angeboten.

Kurzzeitpflege: Kosten & Abrechnung

Die Kosten der Kurzzeitpflege unterscheiden sich je nach Einrichtung. Lassen Sie sich ein aktuelles Angebot mit getrennten Pflege-, Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten geben. Ab Pflegegrad 2 können Pflegekosten aus dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von insgesamt bis zu 3.539 Euro finanziert werden. Für Unterkunft, Verpflegung und weitere Eigenanteile können zusätzliche Kosten entstehen.

Pflegeeinrichtungen

Es können grundsätzlich drei verschiedene Arten von Pflegeeinrichtungen unterschieden werden: das Altenwohnheim, das Altenheim und das Pflegeheim.

  • In Altenwohnheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner relativ eigenständig in kleinen Wohnungen mit eigener Küche. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Mahlzeiten in Gesellschaft der anderen Bewohnerinnen und Bewohner einzunehmen.
  • Altenheime gewährleisten älteren Menschen, die ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen können, pflegerische Betreuung und hauswirtschaftliche Unterstützung. Auch hier leben die Bewohnerinnen und Bewohner oft in abgeschlossenen kleinen Wohnungen oder Apartments.
  • In Pflegeheimen leben die Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel in Einzel- oder Doppelzimmern, in die häufig eigene Möbel mitgenommen werden können. Eine umfassende pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung sowie soziale Betreuung ist gewährleistet.
In den meisten Einrichtungen findet man heutzutage eine Kombination der drei traditionellen Heimtypen.

Für Schwerstkranke und Sterbende gibt es im Rahmen der Sterbebegleitung zudem spezialisierte Pflegeeinrichtungen - die Hospize. Diese sind speziell auf die palliative Versorgung ausgerichtet.

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Tipp: Viele Familien entscheiden sich für die teilstationäre Unterbringung Ihrer Angehörigen, um ein wenig Entlastung im Alltag zu erfahren. Diese Entlastung kann jedoch auch im eigenen Zuhause stattfinden - mit einer Alltagshilfe. Diese unterstützt stundenweise genau bei den Dingen, die für Sie am meisten Entlastung bedeuten. Sei es bei Aufgaben im Haushalt oder bei den Einkäufen, die Begleitung eines Angehörigen zu Terminen oder auch das Leisten von Gesellschaft für diesen, damit Sie etwas entspannen können. Der Pflegebedürftige kann dabei weiterhin voll und ganz in seinem gewohnten Umfeld leben und wird individuell nach seinen/ihren Bedürfnissen unterstützt. 

Welche stationäre Pflegeform passt für wen?

Vollstationäre Pflege: Meist wird erst ab dem Pflegegrad 3 von einer Notwendigkeit für eine vollstationäre Pflege gesprochen. Diese wird häufig dann als Wohnform in Betracht gezogen, wenn eine adäquate Pflege in der Häuslichkeit nicht mehr gewährleistet werden kann, oder die Angehörigen mit der Pflege überfordert sind. Oft ist es auch dann eine Lösung, wenn keine Angehörigen da sind, die die Pflege übernehmen können.

Teilstationäre Pflege: Die Tages- und Nachtpflege ist vor allem für Menschen geeignet, die aufgrund ihrer Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit den Alltag nicht mehr in vollem Umfang alleine meistern können, z.B. aufgrund einer Demenzerkrankung. Im Fokus der Einrichtungen stehen gemeinsame Aktivitäten, sozialer Austausch und kreatives Arbeiten. Diese haben das Ziel, die Alltagskompetenz und die Fähigkeit zur Selbsthilfe aufrechtzuerhalten oder wiederzuerlangen. 

Kurzzeitpflege: Die Kurzzeitpflege stellt keine klassische Pflegevariante dar, sondern bedient vielmehr eine Ausnahmesituation. Sie greift, sollte die Pflege zu Hause vorübergehend nicht erfüllt werden können. Es handelt sich bei dieser Pflegeform also nicht um eine Dauer-Lösung.

Das unten stehende Diagramm zeigt, wie sich die Versorgung von Pflegebedürftigen in Deutschland verteilt:

Sie wünschen sich für Ihren Angehörigen zusätzliche Betreuung in einer vollstationären Einrichtung? Auch hier bietet Ihnen Careship Unterstützung an. Sei es für Betreuungsleistungen, Begleitungen, Gesellschaft leisten oder Aktivierungsangebote. Die Alltagshelfer von Careship besuchen Ihren Angehörigen gerne auch in stationären Einrichtungen, um dort eine höhere Lebensqualität und Abwechslung zu ermöglichen.

Fazit

Die stationären Pflegeeinrichtungen und ihre Alternativen haben eine wichtige Funktion in der Entlastung pflegender Angehöriger.

Es gibt drei verschiedene Formen der stationären Pflege: die vollstationäre Pflege, die teilstationäre Pflege und die Kurzzeitpflege. Bei der Auswahl sollte darauf geachtet werden, welche Bedürfnisse der Betroffene hat und welche Optionen, z.B. Betreuungsangebote, noch zur Verfügung stehen.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.

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