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Jüngere Frau begleitet eine ältere Frau beim Einkaufen und trägt die Tüte

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag

Pflege & Finanzierung
17. Mai 2017

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Was sind Angebote zur Unterstützung im Alltag, wofür kann der Entlastungsbetrag verwendet werden und wie erhalte ich einen Anspruch darauf?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen dem Bedarf an psychosozialer Betreuung von pflegebedürftigen Menschen gerecht werden
  • Gleichzeitig können pflegende Angehörige auf diese Weise Entlastung im Pflegealltag erfahren und wieder neue Kraft schöpfen.
  • Anspruchsberechtigt sind alle pflegebedürftigen Menschen ab einem Pflegegrad 1.
  • Die Finanzierung erfolgt durch den Entlastungsbetrag, der bei Nichtverwendung in das Folgejahr mitgenommen werden kann.

Angebote zur Unterstützung im Alltag und Entlastungsbetrag

Die Art und Weise, wie sich eine Hilfe- und Pflegebedürftigkeit zeigt, ist so individuell, wie die Menschen selbst. Neben einem Bedarf an Grundpflege und Hauswirtschaft haben hilfe- und pflegebedürftige Menschen auch einen Bedarf an psychosozialer Betreuung.

Die Pflege eines Familienmitgliedes bringt neben dem guten Gefühl für seine Liebsten da zu sein auch psychische und soziale Herausforderungen mit sich, weshalb pflegende Angehörige Momente der Entlastung im Pflegealltag benötigen.

Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber vor einigen Jahren die sogenannten Betreuungs- und Entlastungsangebote (§ 45b SGB XI) eingeführt, die im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II zum 01.01.2017 in die Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) überführt wurden. Die Finanzierung dieser Angebote erfolgt wiederum über den Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI).

Leistungserbringung

Die Leistungserbringung kann sowohl durch Einrichtungen der Tagespflege, der Kurzzeitpflege, als auch durch ambulante Pflegedienste erfolgen.

Eine weitere Möglichkeit stellen die nach Landesrecht zugelassenen Angebote zur Unterstützung im Alltag dar. Dazu gehören beispielsweise ehrenamtliche Projekte, anerkannte Betreuungspersonen, Agenturen oder familienentlastende Dienste. Die Regelungen zu diesen Angeboten unterscheiden sich jedoch von Bundesland zu Bundesland.

Auch Careship bietet Unterstützung im Alltag an. Die Erstattung über den Entlastungsbetrag setzt die passende Anerkennung des konkreten Angebots voraus.

Angebote

Zu den Angeboten zur Unterstützung im Alltag gehören

  • Betreuungsangebote (z. B. als Gruppenangebote in den Räumlichkeiten der jeweiligen Anbieter oder als Einzelbetreuung in der eigenen Häuslichkeit),
  • Angebote zur Entlastung der Pflegeperson (z. B. in Form von gezielter Entlastung und beratender Unterstützung von Angehörigen in ihrer Rolle als Pflegeperson),
  • sowie Angebote zur Entlastung im Alltag (z. B. Angebote im Bereich der Hauswirtschaft oder der Organisation von Terminen).
Gemeinsame Spaziergänge können zum Beispiel Teil eines anerkannten Betreuungsangebots sein. Entscheidend ist, welche Leistungen von der Anerkennung umfasst sind. Für Leistungen ambulanter Pflegedienste im Bereich der Selbstversorgung, etwa Körperpflege, kann der Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 eingesetzt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist das ausgeschlossen.

Anspruchs­berechtigte

Anspruchsberechtigt sind

  • alle hilfe- und pflegebedürftigen Menschen im Sinne der Pflegeversicherung (§ 14 SGB XI),
  • die in der Häuslichkeit gepflegt werden
  • und einen Pflegegrad haben (§ 15 SGB XI).
Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung genügt bei den Angeboten zur Unterstützung im Alltag bereits der Pflegegrad 1.

Bei den Betreuungs- und Entlastungsleistungen war der Leistungsanspruch noch nach dem individuellen Bedarf gestaffelt. Bei dem Entlastungsbetrag dagegen ist der monatliche Höchstbetrag für alle Pflegegrade gleich.

Leistungsumfang

Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen, insbesondere nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Ansprüche können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Ab Pflegegrad 2 können über den Umwandlungsanspruch bis zu 40 Prozent des monatlichen Höchstbetrags der ambulanten Pflegesachleistungen für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden. Voraussetzung ist, dass dieser Betrag nicht bereits für Pflegesachleistungen verbraucht wurde. Diese Nutzung kann das anteilige Pflegegeld verringern. Sie ist kein zusätzlicher voller Sachleistungsbetrag.

Ein Rechenbeispiel

Bei einem lediglich beispielhaften Stundenpreis von 40 Euro reichen 131 Euro für gut drei Stunden Unterstützung. Der tatsächliche Umfang richtet sich nach dem vereinbarten Preis.

So wirkt sich ein übertragener Rest aus: Angenommen, zum Jahresende sind noch 260 Euro aus dem Vorjahr ungenutzt. Zusammen mit den 131 Euro für Januar stehen zunächst 391 Euro zur Verfügung. Damit lassen sich vorübergehend mehr Unterstützungsstunden finanzieren. Die 260 Euro aus dem Vorjahr müssen jedoch bis zum 30. Juni eingesetzt werden. Ab Juli ist ein verbliebener Vorjahresrest nicht mehr nutzbar; der monatliche Anspruch bleibt bei 131 Euro.

Fragen Sie vor einer größeren Buchung bei Ihrer Pflegekasse nach dem Restbetrag. Bereits eingereichte oder noch ausstehende Abrechnungen anderer Anbieter können das verfügbare Budget beeinflussen.

Abrechnung bei Careship

Ob der Entlastungsbetrag Ihre Unterstützung finanziert, hängt vom konkreten Angebot und seiner Anerkennung ab. Bei geeigneten Leistungen von Careship Ambulant ist eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich. Die dafür benötigten Unterlagen klären wir vor dem Einsatz. Eine selbstständige Alltagshilfe kann dagegen nicht allein aufgrund ihrer Vermittlung über Careship über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.

Wenn Sie die Kosten selbst zur Erstattung einreichen, gehen Sie so vor:

  1. Lassen Sie sich von der Pflegekasse bestätigen, dass das ausgewählte Angebot anerkannt ist und noch Budget zur Verfügung steht.
  2. Vereinbaren Sie Leistungen, Zeiten und Preis vor dem ersten Einsatz.
  3. Bewahren Sie Rechnungen und passende Leistungsnachweise auf. Reichen Sie diese sowie gegebenenfalls einen Zahlungsbeleg bei der Pflegekasse ein.
  4. Prüfen Sie den Erstattungsbescheid und klären Sie fehlende Angaben, falls die Kasse Rückfragen hat.

Ein anderer möglicher Finanzierungsweg: Bei Pflegegrad 2 bis 5 kann Unterstützung unter den Voraussetzungen der Verhinderungspflege erstattungsfähig sein, wenn die übliche private Pflegeperson ausfällt. Dieses Jahresbudget ist vom Entlastungsbetrag getrennt. Es ersetzt weder die Anerkennung für den Entlastungsbetrag noch erlaubt es eine doppelte Erstattung derselben Kosten.

Unsere Preisübersicht erläutert die verfügbaren Angebote und die jeweiligen Abrechnungswege. Die frühere pandemiebedingte Sonderregelung ist ausgelaufen; heute gelten die regulären Voraussetzungen.

Rechtsgrundlagen und Quellen

Die gesetzliche Grundlage ist das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI): § 45a zu den Angeboten und zur Umwandlung, § 45b zum Entlastungsbetrag sowie § 38 zur Kombination mit Pflegegeld. Voraussetzungen der Ersatzpflege regelt § 39 SGB XI.

Die Leistungsübersicht 2026 des Bundesgesundheitsministeriums fasst die aktuellen Beträge zusammen.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.