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Schlüssel und Holzhaus-Modell liegen auf einem Vertrag neben einem Taschenrechner

Der Pflegegrad 1 - Überblick über Leistung und Ansprüche

Pflege & Finanzierung
17. Mai 2017

Zuletzt aktualisiert am 21. September 2026. Das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum steht oben.

Seit 2017 unterscheidet die Pflegeversicherung fünf Pflegegrade. Pflegegrad 1 bedeutet eine geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten. Auch damit können Sie Beratung und Unterstützung erhalten.

Welche Leistungen gibt es bei Pflegegrad 1?

Die folgende Auswahl zeigt wichtige Ansprüche aus dem Elften Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung (SGB XI). Den gesetzlichen Überblick für Pflegegrad 1 enthält § 28a SGB XI.

  • Entlastungsbetrag: Bis zu 131 Euro im Monat bei häuslicher Pflege für geeignete Leistungen, etwa anerkannte Unterstützung im Alltag (§ 45b SGB XI).
  • Pflegehilfsmittel: Bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Für technische Pflegehilfsmittel gelten eigene Regeln zur Bereitstellung und Zuzahlung (§ 40 SGB XI).
  • Wohnumfeldverbesserung: Bis zu 4.180 Euro je Maßnahme nach Prüfung durch die Pflegekasse, zum Beispiel für einen pflegegerechten Umbau (§ 40 Absatz 4 SGB XI).
  • Pflegeberatung: Beratung und Hilfe bei der Zusammenstellung passender Leistungen und der Versorgungsplanung (§ 7a SGB XI).
  • Beratungsbesuch zu Hause: Auf Wunsch einmal je Halbjahr. Bei Pflegegrad 1 ist dieser Besuch freiwillig (§ 37 Absatz 3 SGB XI).
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtlich Pflegende: Kostenlose Kurse können Sicherheit für den Pflegealltag vermitteln (§ 45 SGB XI).

Ein regulärer Anspruch auf Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen oder den gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege besteht bei Pflegegrad 1 nicht. Diese Leistungen setzen mindestens Pflegegrad 2 voraus.

Wie lässt sich Alltagshilfe finanzieren?

Der Entlastungsbetrag beträgt bei häuslicher Pflege ab Pflegegrad 1 bis zu 131 Euro im Monat. Er dient der Erstattung geeigneter Leistungen, insbesondere nach Landesrecht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag. Nicht verbrauchte Ansprüche können bis zum 30. Juni des Folgejahres eingesetzt werden.

Bei geeigneten anerkannten Angeboten von Careship Ambulant ist eine direkte Abrechnung möglich, wenn die notwendigen Unterlagen vorliegen. Eine selbstständige Alltagshilfe ist dagegen nicht automatisch über den Entlastungsbetrag abrechenbar. Klären Sie die Anerkennung vor dem Einsatz; eine Rechnung allein begründet keinen Erstattungsanspruch. Bei Pflegegrad 1 steht auch die Verhinderungspflege nicht als Ausweichbudget zur Verfügung. Unsere Übersicht zu Kosten und Finanzierung hilft bei der Auswahl des passenden Angebots.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium: Leistungsansprüche 2026.

Haben Sie weitere Fragen?

Unsere Pflege-Experten stehen Ihnen gerne zur Seite. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch oder finden Sie direkt die passende Unterstützung für Ihren Alltag.