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Careship Magazin > Pflegewissen von A bis Z
Trauernde Angehörige möchten ihrem Verstorbenen einen würdevollen und angemessenen Abschied ermöglichen. Es ist schwer in dieser belastenden Zeit einen freien Kopf für die Kosten einer Bestattung zu haben. Zur Entlastung sind in diesem Artikel übersichtlich alle Kosten zusammengefasst.
Um eine Übersicht der Kosten zu bekommen, empfiehlt es sich, sich zuerst Gedanken über Wünsche und Vorstellungen zu machen. Allgemein richten sich die Kosten einer Bestattung nach Bestattungsart, Grabstelle, Grabmal, Grabpflege und Umfang der erbrachten Leistungen des Bestattungsunternehmens. Die Gesamtkosten variieren zwischen 3.450 bis über 35.000 Euro für eine gehobene Erdbestattung. Angehörige können im Durchschnitt mit Kosten von 7.600 Euro rechnen. Die günstigste Bestattung, die anonyme Feuerbestattung, kostet ungefähr 2.000 Euro. Allerdings sind bei dieser Form der Bestattung weder Trauernde anwesend, noch erfährt jemand, wo sich das ungekennzeichnete Grab befindet.
Die folgende Tabelle zeigt eine Gesamtübersicht der Kosten, die bei einer Bestattung auf Sie zukommen können:
Ein Bestattungsinstitut begleitet Familien vom Zeitpunkt des Todes bis zur Beerdigung. Sie beraten und informieren über alle Möglichkeiten der Bestattung und organisieren diese soweit es Angehörige fordern. Die Kosten belaufen sich, je nach Wunsch der Hinterbliebenen, auf 900 bis 6.000 Euro.
Zu den Leistungen des Bestatters zählen neben der Überführung, Aufbahrung, hygienischen Versorgung und Erledigung von Formalitäten noch weitere Eigenleistungen:
Je nach Art des Grabes und Ortes des Friedhofs unterscheiden sich die Kosten. Generell gilt: In Städten sind Friedhofsgebühren höher als auf dem Land. In Deutschland sind Friedhofsträger dazu verpflichtet die aktuellen Friedhofs- und Bestattungsgebühren in Gebührensatzungen zu veröffentlichen und so für jeden ersichtlich zu machen.
In der Tabelle finden Sie eine Auflistung über die ungefähren Kosten für Grab und Friedhof:
So groß die Auswahl an Grabsteinen auch ist, so stark variieren auch die Preise. Es ist wichtig zu wissen, dass es je nach Friedhofsverordnung bestimmte Regelungen zur Größe, Beschaffenheit des Materials und Aussehen des Grabsteins gibt. Damit basieren die Arbeiten des Steinmetzes auf diesen Vorgaben und man hat nicht immer die Möglichkeit seinen Wünschen freien Lauf zu lassen.
Die Gesamtkosten für Grabstein und Steinmetz setzen sich aus verschiedenen Aspekten, wie Grundstein, Grabeinfassung, Schrift und Transportkosten, zusammen.
In der heutigen Zeit haben viele Angehörige keine Zeit, sich selbst um die Pflege des Grabes zu kümmern oder der Wohnort ist zu weit entfernt. Dafür kann man einen Friedhofsgärtner beauftragen. Je nach Art des Grabes ist der Aufwand für den Gärtner unterschiedlich groß. Urnengräber benötigen weniger Zeit, da sie kleiner ist. Die Preise orientieren sich an dem Aufwand der Grabpflege sowie dem zeitlich gewünschten Rhythmus.
Mit individuell gestalteten Kränzen, Buketts und Gestecken kann ein letzter Gruß an den Verstorbenen und ein würdevoller Abschied begleitet werden. Für einen kleinen einfachen Kranz bezahlt man rund 50 Euro, für einen großen, aufwendigen Kranz ca. 200 Euro. Im Durchschnitt muss man für einen Trauerkranz und ein Sargbukett mit 300 Euro rechnen.
Die Kosten für die Trauerfeier hängen von der Anzahl der Gäste sowie der Art und dem Aufwand der Bewirtung ab. Folgende Aspekte sollten in den Kosten berücksichtigt werden: Trauerredner oder Pfarrer, Todesanzeige in der Zeitung, Musik (Sänger oder Orgel) und Bewirtung. Durchschnittlich belaufen sich die Kosten auf 300 bis über 1.000 Euro für die Trauerfeier.
In dieser schwierigen Zeit der Trauer möchte man sich auf die Familie konzentrieren. Dadurch kann es passieren, dass die Kosten zur Nebensache werden und der Kostenvoranschlag unbeachtet zur Seite gelegt wird. Trotz der schwierigen Phase sollte man den Kostenvoranschlag gründlich prüfen und bei Unklarheiten nachfragen. So können am Ende unangenehme Überraschungen, wie ungeplante Kosten und Leistungen, vermieden werden. Am besten man bespricht alle Wünsche vorab im Detail mit dem Bestattungsunternehmen und lässt sich über alle geplanten Einzelleistungen einen Kostenvoranschlag inklusive Mehrwertsteuer machen. Ist noch genügend Zeit vorhanden, empfiehlt es sich, unterschiedliche Bestattungsunternehmen zu vergleichen.
Haben verstorbene Angehörige keine oder eine nicht ausreichende Bestattungsvorsorge getroffen, müssen die Erben für die Kosten der Beisetzung aufkommen. Für viele Hinterbliebenen ist dieser oft plötzliche, große finanzielle Aufwand eine große Herausforderung. In diesem Fall kann man bei Bestattungsunternehmen nach der Möglichkeit der Ratenzahlungen bzw. Ratenkredite fragen, um so dem Verstorbenen einen angemessenen letzten Weg zu schenken.
Möchte man keinen Kredit aufnehmen, besteht die Möglichkeit, die Gesamtkosten über Versicherungen des Verstorbenen zu finanzieren. Allerdings müssen Angehörige zuvor das Erbe annehmen, um Anspruch auf die Auszahlung der Versicherungen, wie Lebensversicherung, Sterbeversicherung oder private Unfallversicherung, zu bekommen.
Viele Menschen möchten im Falle ihres Ablebens ihren Hinterbliebenen die Sorge um die Aufbringung der Bestattungskosten abnehmen und erstellen deshalb eine Bestattungsvorsorge. Es gibt drei Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge: Sterbegeldversicherung, Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgevertrag.
Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung. Sie soll Hinterbliebene vor großen finanziellen Belastungen bewahren und deckt Beerdigungskosten ab, um eine angemessene Bestattung zu gewährleisten.
Die Höhe des Beitrages hängt vom Alter des Versicherten und der Versicherungssumme ab. Wie auch bei anderen Lebensversicherungen gilt: Je höher die Leistungen, desto höher die Beiträge. Die Beitragszahlungsdauer ist je nach Versicherung unterschiedlich. Oft kann gewählt werden, ob bis zum 65. oder 85. Lebensjahr gezahlt wird. Die restliche Lebenszeit, meistens bis zum 100. Lebensjahr, läuft dann beitragsfrei.
Hierbei handelt es sich um eine Willenserklärung, mit der ein lebender Mensch festlegt, was mit seinen sterblichen Überresten nach dem Tod passieren soll. Die Verfügung beinhaltet die gewünschte Bestattungsart und den Ort der Beisetzung. Weiters können die Art und der Ablauf der Bestattungsfeier und deren Teilnehmer niedergeschrieben werden. Um die Echtheit des Dokumentes sicherzustellen, sollte die Verfügung handschriftlich verfasst und mit Namen, Wohnort und Geburtsdatum versehen werden. Die Bestattungsverfügung sollte an einem gut auffindbaren Ort aufbewahrt oder einer Vertrauensperson übergeben werden. Sind keine Angehörigen vorhanden, kann die Verfügung auch beim Pfarramt, bei der Friedhofsverwaltung oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegt werden.
Alle persönlichen Vorstellungen und Wünsche der eigenen Bestattung können in einem schriftlichen Bestattungsvorsorgevertrag direkt mit dem Bestattungsunternehmen des Vertrauens festgehalten werden. Die Bestattungskosten können auch im Voraus bezahlt werden.
Dieser Vorsorgevertrag regelt ähnlich wie die Bestattungsverfügung alle Eventualitäten der Beisetzung. Dazu zählen die Bestattungsart, die Grabart, der Bestattungsort, das Rahmenprogramm, die Grabgestaltung und eventuell die Grabpflege auf Dauer. Wer möchte, kann auch festlegen, welche Blumendekoration es bei der Bestattung geben soll und welche Kleidung man anziehen möchte.
Somit beinhaltet der Bestattungsvorsorgevertrag nicht nur die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte der Beisetzung, sondern auch die Finanzierung der Kosten.