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In einer unserer Checklisten haben Sie bereits einen Überblick der organisatorischen Schritte gewonnen, die es direkt nach dem Tod eines Angehörigen zu gehen gilt. Die nachstehende Liste bezieht sich nun auf die Zeit nach der Bestattung Ihres Angehörigen. Auch nach der Trauerfeier stehen die Angehörigen meistens noch etwas neben sich. Oft fällt es daher schwer, klare Gedanken zu fassen und an alle wichtigen Dinge zu denken, die es nach der Bestattung noch zu erledigen gibt. Mit der nachstehenden Liste wollen wir Ihnen die Zeit nach der Bestattung etwas erleichtern.
Bevor ein Grabstein auf das Grab gestellt werden kann, muss sich das Grab zunächst vollständig setzen. Dies kann einige Wochen oder gar Monate dauern, je nach Beschaffung des Bodens und Wetterlage. Nach sechs Monaten ist dieser Vorgang aber normalerweise abgeschlossen.
Verfassen Sie zunächst eine Liste aller laufenden Verträge, Mitgliedschaften und Abos des Verstorbenen. Hier eine Gedankenstütze gängiger Kosten-Punkte:
Wenn Sie erst einmal eine Liste erstellt haben, fällt es leichter den Überblick zu wahren und die Punkte nacheinander abzuarbeiten.
Je nach Vernetzung, Engagement und Lebensgestaltung des Verstorbenen bestehen hier Verbindungen zu verschiedenen Instanzen. Untenstehend aber eine allgemeine Auflistung der üblichen Instanzen, bei denen der Verstorbene u. a. abgemeldet werden muss:
Damit Sie alle Dokumente und den nicht-elektronischen Schriftverkehr jederzeit griffbereit beisammen haben, bietet es sich an einen Ordner dafür anzulegen. Dort hinein kommen dann z. B:
Leider kommt es vor, dass die oft unübersichtliche Situation nach dem Tod einer Person von Trickbetrügern ausgenutzt wird. Diese beobachten die Traueranzeigen und senden dann Rechnungen für vermeintlich in Auftrag gegeben Produkte oder Leistungen an die noch aktuelle Adresse bzw. an die Adressen der Angehörigen. Sollte Ihnen beim Durchsehen der Post also etwas verdächtig vorkommen, lassen Sie sich eine Kopie der Bestellung bzw. des Auftrages zeigen, um einen Betrug auszuschließen. Lässt sich ein solcher nicht ausschließen, sollte die Polizei informiert werden.
Oft kommen die Angehörigen erst nach der Bestattung dazu, den Haushalt des Verstorbenen aufzulösen bzw. -falls die Wohnung noch vom Partner genutzt wird- die Habseligkeiten auszusortieren/ zu verschenken/ zu verkaufen. Beachten Sie hierbei ggf. geäußerte Wünsche im Testament, damit letztlich alles dort landet, wo es auch im Sinne des Verstorbenen landen sollte.
Das Auflösen eines Haushaltes bzw. das Aussortieren all der Dinge aus dem Leben des Toten kann eine sehr emotionale Angelegenheit sein, die Familien überfordern aber auch zusammenschweißen und im Rahmen der Trauerbewältigung bereichern kann. Horchen Sie in sich und scheuen Sie nicht, bei Bedarf externe Services in Anspruch zu nehmen.
Das Testament wird i. d. R. schon vor der Bestattung geöffnet, um die Verfügungen bezüglich der Bestattung, letzte Wünsche etc. zu erfahren. Nach der Bestattung geht es üblicherweise an die Erb-Fragen. Hierfür gilt es Folgendes zu erledigen:
Es kommt leider häufig vor, dass sich Familien im Laufe der Erbschaftsgespräche zerstreiten, was oft jahrelang nachklingt. Versuchen Sie sich stets in Gedanken zu rufen, worauf es wirklich ankommt und lassen Sie die Finanzen nicht zwischen sich kommen. In dieser Zeit ist es wichtiger denn je, als Familie zusammen zu halten. Das wäre sicherlich auch der allem übergeordnete Wunsch des Verstorbenen.