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Der Pflegegrad 1 - Überblick über Leistung und Ansprüche

Der Pflegegrad 1 - Überblick über Leistung und Ansprüche

Seit Januar 2017 unterscheidet die Pflegeversicherung in Deutschland alle betroffenen in 3 Pflegegrade. Erfahren Sie im folgenden Artikel alles wissenswerte über den "Pflegegrad 1" und die damit verbundenen Leitungen & Ansprüche.

Pflegegrad 1 - Das Wichtigste in Kürze

  • Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen vollumfänglich erst ab einem Pflegegrad 2 zur Verfügung.
  • Einige ausgewählte Leistungen der Pflegeversicherung können jedoch bereits ab einem Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden.

Leistungen bei Pflegegrad 1

Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen erst ab dem Pflegegrad 2 in vollem Umfang zur Verfügung. Der Pflegegrad 1 berechtigt lediglich für ein begrenztes Leistungsspektrum (§ 28a SGB XI) und stellt damit quasi eine “Pflegeversicherung light” dar.

Zu den Leistungen bei Pflegegrad 1 gehören u.a.

  • Pflegeberatung (§ 7a SGB XI),
  • halbjährliche Beratungsbesuche in der Häuslichkeit (§ 37 SGB XI),
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen (§ 45 SGB XI),
  • Pflegehilfsmittel für bis zu 40 Euro im Monat (§ 40 SGB XI),
  • finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme (§ 40 SGB XI),
  • Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro im Monat (§ 45b SGB XI).

Quellenangaben

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234) geändert worden ist

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