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Careship Magazin > Pflegeformen
Die Angst vor Schmerzen und dem Alleinsein in der letzten Lebensphase beschäftigt viele Betroffene. Eine entsprechende Versorgung im Rahmen der Palliativpflege verhilft Patienten zu mehr Lebensqualität und Würde in dieser Zeit ihres Lebens und bietet auch Angehörigen Halt. Dieser Artikel gibt einen Einblick in Umfang, Formen, Beratungsmöglichkeiten und Kosten der Palliativpflege.
Palliativpflege ist ein Angebot für schwerstkranke und sterbende Menschen, denen nur noch eine begrenzte Lebenszeit verbleibt. Auch Patienten mit degenerativen Krankheiten, das heißt Krankheiten, die eine nachhaltige Schädigung der Organe oder Gewebestrukturen mit sich bringen, und starken Schmerzsymptomen können palliative Pflege in Anspruch nehmen.
Das Ziel dieser Pflegeform ist es, die Lebensqualität schwerstkranker Menschen zu verbessern, indem Beschwerden gelindert, Schmerzen behandelt sowie Unterstützung auf körperlicher und seelischer Ebene geleistet wird.
Ebenfalls gehört die Unterstützung bei Alltagsaktivitäten (z.B. Körperpflege, Ausscheidung, Ernährung), die Befähigung zur Teilhabe am sozialen Leben (z.B. kulturelle Veranstaltungen, Spaziergänge) sowie die Vermeidung von unerwünschten Ereignissen (z.B. Folgeerkrankungen, Stürze) zum Umfang der Palliativpflege
Insgesamt kann diese Form der Pflege Krankheiten und ihre Symptome nicht mehr heilen, sondern nur noch lindern. Dies beschreibt den Unterschied zu heilenden Therapieformen, der sogenannten curativen Therapie.
Es gibt unterschiedliche Versorgungsformen in der Palliativpflege, hierzu gehören beispielsweise:
Grundsätzlich wird die Palliativpflege durch ein multiprofessionelles Team bestehend aus Pflegenden, Ärzten, Psychologen und Seelsorgern erbracht.
So finden Sie eine geeignete Palliativ- oder Hospizversorgung:
Der Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. ermöglicht die Suche nach einem geeigneten Versorgungsdienst. Die Postleitzahlen-Suchfunktion erleichtert hier die geographische Eingränzung.
Wenn der Gesundheitszustand eines Patienten eine ambulante palliativpflegerische Versorgung zulässt, sind die Krankenkassen verpflichtet, einen solchen ambulanten Hospizdienst finanziell zu unterstützen.
Im Fall, dass eine ambulante palliative Versorgung im eigenen Haushalt nicht möglich und eine krankenhausärztliche Versorgung nicht nötig ist, besteht Anspruch auf einen Zuschuss zu einem Hospiz-Aufenthalt. In dieser Situation trägt die Krankenkasse 95% der Kosten.
Bei einem Bedarf an spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (SAPV) kümmert sich die Krankenkasse um einen Vertragsabschluss mit einer geeigneten Organisation, Einrichtung oder Person.
Im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes, das Ende 2015 in Kraft getreten ist, sind gesetzliche Krankenkassen ebenso verpflichtet, individuelle Beratung und Hilfestellung zu leisten. D.h. sie unterstützen bei der Auswahl einer geeigneten Versorgungsform und beraten auch zu Themen wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Um ein Familienmitglied in der letzten Phase seines Lebens begleiten zu können, bietet das Pflegezeitgesetz Beschäftigten die Möglichkeit sich bis zu drei Monate teilweise oder auch vollständig von ihrem Arbeitsplatz freistellen zu lassen.
Zu den nahen Angehörigen zählt folgender Personenkreis:
Zur finanziellen Unterstützung während einer solchen unbezahlten, beruflichen Freistellung kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.
Kostenfreie Informationsmaterialien und Antragsformulare zu diesem Thema sind auf der Website http://www.wege-zur-pflege.de des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frau und Jugend (BMFSFJ) verfügbar.
Wenn Sie zusätzlich Unterstützung im Alltag benötigen, berät Careship Sie kostenlos und unverbindlich zu den Möglichkeiten der stundenweisen Alltagshilfe aus der Nachbarschaft. Kontaktieren Sie uns bei Bedarf gern.
Sterbenskranke Menschen und ihre Angehörige sehen sich häufig mit schweren Entscheidungen und einer Vielzahl an zu regelnden Dinge (z.B. finanzielle oder sozialrechtliche Angelegenheiten) konfrontiert, was oft zu einer Überforderung führen kann. Darüber hinaus kann die Auseinandersetzung mit der Endlichkeit des Lebens vielfältige Sinnfragen auslösen. An dieser Stelle können Palliativpflegeeinrichtungen und -organisationen die nötige pflegerische, psychologische und spirituelle Unterstützung bieten.