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Rehabilitation & geriatrische Reha leicht beantragen

Betreuerin mit Seniorin nach der Reha

Eine Rehabilitation wird meistens verschrieben, wenn der ursprüngliche Gesundheitszustand einer Patientin/eines Patienten wiederhergestellt werden soll. So zum Beispiel nach Operationen, zur Begleitung chronischer Krankheiten oder nach emotional aufwühlenden Zeiten. Das Ziel einer Reha ist aber nicht nur die Wiederherstellung der Gesundheit, sondern auch die Erhaltung der Selbständigkeit der Patientin/des Patienten, damit dieser wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

So beantragen Sie Rehabiliationsmaßnahmen

Rehabiliationen werden oftmals nach einem Krankenhausaufenthalt verschrieben, um den Genesungsprozess nach großen Operationen zu beschleunigen. Rehabilitationsmaßnahmen können aber auch ohne vorangegangenem stationären Aufenthalt über Ihren Hausarzt beantragt werden. In diesem Fall muss der Antrag auf Rehabilitation durch Ihre Krankenversicherung oder Ihren Rentenversicherungsträger genehmigt werden. Im Groben stellt sich die Antragsstellung wie folgt dar:

  • Gespräch mit der Hausärztin/dem Hausarzt über den Stand der Gesundheit
  • Je nach Alter und Gesundheitszustand bieten sich verschiedene Formen der Reha an:
    • ambulante Reha
    • stationäre Reha
  • Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt, welche Form sich in Ihrem Fall anbietet
  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Krankenversicherung auf und klären Sie Ihre Ansprüche (Je nach Diagnose stehen Ihnen ca. alle 3-4 Jahre Rehas zu)
  • Antrag auf Reha bei der Deutschen Rentenversicherung herunterladen
  • Antrag ausfüllen, ggf. mit der Hilfe Ihrer Ärztin/ Ihres Arztes
  • Antrag bei Ihrer Krankenversicherung/ Ihrem Rentenversicherungsträger einreichen
  • Bewilligung abwarten
  • Bei Absage, Rücksprache mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt halten und ggf. in Widerspruch gehen
  • Nebst Deutschland, bestehen mittlerweile in vielen Ländern des Europäischen Auslands anerkannte Kooperationen mit Kur- bzw. Reha-Einrichtungen

Die geriatrische Reha

Neben der Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Reha, wird außerdem zwischen den Arten bzw. Auslösern der Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden. Zu nennen wären hier beispielsweise die Rehabilitation nach Krebserkrankungen, die berufliche Rehabilitation, die medizinische Rehabilitation, die Sucht-Rehabilitation oder die Anschlussrehabilitation nach stationärer Krankenhausbehandlung. Eine spezielle Form der Rehabilitation, die das höhere Alter und das Vorliegen verschiedener Erkrankungen in den Blick nimmt, ist die  geriatrische Reha.

Die geriatrische Reha gibt es in ambulanter und in stationärer Form. Wichtig zu betonen ist, dass nicht jede:r ältere Patient:in mit einer Erkrankung direkt Anspruch auf eine geriatrische Rehabilitationsleistung hat oder für diese Art der Reha ideal ist. Oft kommen hier alternativ auch die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) oder die medizinische Reha in Frage.

Patientinnen und Patienten, die für eine geriatrische Reha in Frage kommen, sind in der Regel über 70 Jahre alt und haben mindestens zwei (alterstypische) behandlungsbedürftige Krankheiten beziehungweise leiden an den Folgen dieser Krankheiten. Beispielhaft können hier Sturzneigung, Schwindel, Depression oder eine starke Seh- oder Hörbehinderung genannt werden.

Wenn diese gesundheitlichen Probleme zu Schwierigkeiten im Sozialleben führen, die Härte der Umstände deutlich wird oder die altersbedingten Funktionseinschränkungen die Patientin/den Patienten gefährden, so hat diese:r mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Anspruch auf geriatrische Reha. Die Voraussetzung dafür ist aber natürlich, dass die jeweilige Person rehafähig ist, dass heißt, an einer Rehabilitationsmaßnahme teilnehmen kann.

Im Rahmen der Reha arbeitet ein interdisziplinäres Team aus verschiedenen Fachbereichen Seite an Seite, um die Situation des älteren Patienten möglichst genau einschätzen und verbessern zu können. Neben sozialer Beratung, spielen im Rahmen der Reha vor allem Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie und (neuro-)psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen eine Rolle. Das übergeordnete Ziel ist hierbei, die höchstmögliche Selbständigkeit einer Person für ihren Alltag wieder herzustellen oder zu erhalten.

Wenn Sie Hilfe und Beratung im Rahmen der Leistungsbeantragung wünschen, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf. Das Carehip-Team steht Ihnen gern zur Seite.

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Antragstellung:

Die geriatrische Reha wird gemeinsam mit Ihnen von der Hausärztin/vom Hausarzt bzw. von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus beantragt. Dieser Antrag geht einschließlich der ärztlichen Begründung an Ihre Krankenversicherung. Im Rahmen der Einrichtungs-Auswahl haben Sie Mitspracherecht, müssen gegebenenfalls aber einen Teil der Kosten selbst tragen, wenn die Kosten der (zugelassenen und zertifizierten) Reha-Einrichtung die Kosten der Krankenkassen-Vertragseinrichtungen überschreitet. Bezüglich weiterer Details zu zugelassenen Zeiträumen, Förderungen und Zuzahlungen, informiert Sie Ihre Krankenkasse.

Darüber hinaus finden Sie bei Interesse auf diesen Seiten weitere Informationen zu diesem und verwandten Themen:

Die Deutsche Rentenversicherung informiert über Rehabilitation

Das Betanet informiert über geriatrische Rehabilitation

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