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Generalvollmacht: Definition, Muster & Kosten

Wer sich mit Vorsorgedokumenten beschäftigt, dem ist der Begriff Generalvollmacht bekannt. Doch was ist eine Generalvollmacht genau? Wie viel kostet sie und braucht man dazu einen Notar? Wir geben Antworten auf wichtige Fragen.

Was ist eine Generalvollmacht?

Mit einer Vollmacht wird einem oder mehreren Bevollmächtigten die Erlaubnis erteilt, für den Vollmachtgeber bestimmte Angelegenheiten zu regeln. Es gibt unterschiedliche Arten der Vollmacht, wie zum Beispiel die Generalvollmacht, die Bankvollmacht und die Vorsorgevollmacht. Die Generalvollmacht ist die umfassendste Vollmacht und kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber zum Zeitpunkt des Verfassens noch geschäftsfähig ist. Mit einer Generalvollmacht kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber in beinahe allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten.

Der Vollmachtgeber legt genau fest, welche Handlungsfreiheiten er dem Bevollmächtigten übergibt. Der Bevollmächtigte sollte mit Bedacht gewählt werden und eine absolute Vertrauensperson sein.

Die Generalvollmacht kann als eine Zusammenfassung verschiedener Vollmachten gesehen werden. Viele Menschen entscheiden sich dafür die Bereiche der Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht mit der Generalvollmacht abzudecken.

Dennoch ist zu beachten, dass die Generalvollmacht auch an ihre Grenzen kommen kann. Das bedeutet, dass in Fällen

  • der akuten Lebensgefahr,
  • der Zustimmung in freiheitsentziehende Maßnahmen,
  • der Ablehnung von Therapien
  • und bei der Zustimmung zur Organspende,

die bevollmächtigte Person nicht automatisch die Entscheidungsbefugnis darüber hat. Daher sollten diese Themen explizit in der Generalvollmacht formuliert werden oder zusätzlich eine Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung erstellt werden.

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Unterschied zwischen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung & Betreuungsverfügung

Wie bereits beschrieben berechtigt die Generalvollmacht den Bevollmächtigten eine Person in nahezu allen Belangen zu vertreten. Die Vorsorgevollmacht hingegen ist ein spezifischeres Vorsorgedokument und erteilt in bestimmten Wirkungsbereichen, wie Gesundheitssorge oder Finanzen, die Vollmacht. Auch die Betreuungsverfügung ist Teil der Patientenvorsorge und beinhaltet persönliche Vorstellungen darüber, wer einen im Betreuungsfall betreuen soll und wer nicht. Mit einer Patientenverfügung werden im Voraus gewünschte Behandlungsarten oder die Ablehnung von Therapien bei fehlendem Entscheidungswillen festgelegt.

Gültigkeit, notarielle Beglaubigung & Kosten einer Generalvollmacht

Gültigkeit & Widerruf der Generalvollmacht

Im Gegensatz zu einer Vorsorgevollmacht ist die Generalvollmacht sofort gültig und bedarf daher keiner Feststellung der Geschäftsunfähigkeit. Wichtig zu wissen ist, dass die Gültigkeit vom Vollmachtgeber auch schriftlich, je nach Wunsch, terminiert werden kann. Die Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber widerrufen oder geändert werden.

Die Generalvollmacht gilt, wenn nicht anders festgelegt, über den Tod hinaus. In diesem Fall können die Erben diese widerrufen.

Generalvollmacht mit und ohne Notar

Ein Notar kann die Vollmacht beurkunden und beglaubigen. Die Beurkundung bestätigt die Echtheit der Unterschrift sowie des Inhaltes. Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber essentiell damit die Generalvollmacht auch vor Gericht, bei Grundstücksgeschäften oder bei Bankgeschäften anerkannt wird.

Unser Tipp für Sie

Es ist sinnvoll, nahe Verwandten sowie Banken und behandelnde Ärzten, über die Erstellung der Generalvollmacht zu informieren und ihnen eine Kopie zukommen zu lassen. So weiß jeder, wer im Notfall zu kontaktieren ist.

Kosten einer Generalvollmacht

Für die Erstellung einer Generalvollmacht fallen zunächst keine Kosten an. Kosten entstehen erst durch die notarielle Beglaubigung und Beurkundung, welche sich individuell nach dem Vermögen des Vollmachtgebers richten. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro liegen die Kosten für eine Beurkundung bei etwa 165 Euro.

Generalvollmacht Muster, Vorlagen & Formulare

Laut Paragraph 164 BGB ff muss die Generalvollmacht an keine formalen Richtlinien angepasst sein. Für eine bessere Vorstellung, wie eine Generalvollmacht aussehen kann, hat JuraForum ein Generalvollmacht-Muster erstellt. Auch Autor Ömer Bekar von der Internetseite Vollmacht Muster stellt eine Generalvollmacht-Vorlage kostenfrei zum Download bereit. Da es sich um einen großen, bedeutsamen Schritt für die eigene Zukunft handelt und es zu keinen missverständlichen Formulierungen kommen soll, ist es sinnvoll, sich Unterstützung von einem Experten auf diesem Gebiet zu holen. Ein Notar kann diverse Fragen klären und bei der Erstellung der Generalvollmacht helfen.

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