Suche
Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps
Pflegebedürftige können selbst entscheiden, von wem sie wo gepflegt und unterstützt werden möchten - ob im eigenen häuslichen Umfeld von Angehörigen oder in Pflegeeinrichtungen durch Pflegekräfte. Das Pflegegeld hilft hier bei der Finanzierung von Pflege im eigenen Zuhause. Erfahren Sie in diesem Artikel, was genau diese Leistung beinhaltet und wie sie Pflegegeld beantragen können.
Das Pflegegeld ist eine monatliche Leistung der gesetzlichen und privaten Pflegeversicherungen, die einer pflegebedürftigen Person zusteht, wenn diese durch Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen im eigenen Zuhause gepflegt wird und mindestens Pflegegrad 2 hat. Besonders wichtig ist hierbei, dass das Pflegegeld nur bei häuslicher Pflege gezahlt wird und sich der verwendbare Betrag nach dem jeweiligen Pflegegrad richtet.
Die Leistungen der Pflegeversicherung ermöglichen hilfe- und pflegebedürftigen Menschen eine gewisse Wahlfreiheit, was die Versorgungsform betrifft. Sie können selbst entscheiden, welche Variante Ihnen am meisten zusagt und am ehesten ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht.
Wer keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen möchte, kann die häusliche Pflege durch eine selbst organisierte Pflegeperson sicherstellen. Dies kann z. B. ein Familienangehöriger, ein Nachbar oder ein Ehrenamtlicher sein. Das Pflegegeld kann von der hilfe- und pflegebedürftigen Person frei verwendet werden und in diesem Rahmen z.B. als Form der finanziellen Zuwendung an die Pflegeperson weitergegeben werden.
Übersteigt der reale Pflegebedarf die o.g. Beträge, müssen die darüber hinaus entstehenden Kosten selbst getragen werden. Grundsätzlich kann das Pflegegeld nur solange bezogen werden, wie auch die pflegerische Versorgung in der Häuslichkeit sichergestellt ist.
Sie benötigen Unterstützung im Haushalt und fragen sich, ob das Pflegegeld dafür nutzbar ist? Die Antwort lautet: Ja! Das Pflegegeld steht zur freien Verfügung und kann genutzt werden, um die ausreichende Versorgung im eigenen Zuhause zu gewährleisten. Sollten Ihnen oder Ihren Lieben Aufgaben im Haushalt schwer fallen oder nicht mehr möglich sein, kann eine Haushaltshilfe über das Pflegegeld bezahlt werden. Hierbei ist es egal, ob Hilfe beim Fenster putzen, Wäsche machen, der generellen Reinigung oder auch kleineren Handwerksarbeiten benötigt wird. Das Pflegegeld, das die pflegebedürftige Person monatlich auf ihr Konto überwiesen bekommt, kann genutzt werden.
Im Rahmen der vollstationären Pflege, bei der Pflegebedürftige in einer dedizierten Pflegeeinrichtung rund um die Uhr von professionellen Pflegekräften betreut werden, kann kein Pflegegeld bezogen werden. Denn das Angebot in diesen Einrichtungen umfasst bereits das gesamte Spektrum pflegerischer Leistungen: Behandlungspflege, Grundpflege und soziale Betreuung.
Ein Unterschied stellt hier die teilstationäre Pflege dar. Diese findet, wie der Name schon sagt, nur zu Teilen in einer Pflegeeinrichtung statt. Sie ermöglicht es Betroffenen, trotz eines erhöhten Pflegebedarfs weiterhin zu Hause zu wohnen und sich darüber hinaus im Rahmen von Tages- und Nachtpflege betreuen zu lassen. Wenn der Pflegebedürftige über einen Pflegegrad verfügt, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil dieser Kosten. Neben dem Budget für die Tages- und Nachtpflege besteht auch Anspruch auf Pflegegeld. Dadurch kann die Betreuung und Pflege zu Hause sichergestellt werden.