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Verhinderungspflege: Definition & Übersicht

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Würden Sie 1.612 Euro im Jahr einfach verstreichen lassen? Nein! Viele pflegebedürftige Personen und Angehörige tun das jedoch - weil sie nicht wissen, dass ihnen das Budget der Verhinderungspflege zusteht. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, was Verhinderungspflege ist und wer darauf Anspruch hat.

Was ist Verhinderungspflege

Definition Verhinderungpflege

Die Verhinderungspflege ist eine Form der Ersatzpflege, die auch Pflegevertretung, Urlaubsvertretung oder Urlaubspflege genannt wird. Ihr Ziel: Pflegenden Angehörigen eine Pause vom Pflege-Alltag ermöglichen. Dabei ist es egal, ob die Verhinderungspflege wegen eines Urlaubs, Krankheitsfalls oder aus anderen privaten Gründen in Anspruch genommen wird. Der Angehörige soll die Chance erhalten, sich um sich selbst zu kümmern und sich eine wohl verdiente Auszeit von der Verantwortung zu nehmen. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden die alltäglichen Aufgaben von externen Helfern übernommen und die Pflegekasse erstattet die Kosten über das gleichnamige Budget zurück.

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben:

  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2
  • Bei der Pflegekasse gibt es seit mindestens 6 Monaten eine eingetragene Pflegeperson
  • Die pflegebedürftige Person wird ambulant, u.a. von Angehörigen betreut und versorgt

Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden. Der Grund der Verhinderung spielt übrigens keine Rolle (und muss auch nicht zwingend angegeben werden).

Höhe des Budgets

Das Budgets der Verhinderungspflege umfasst 1612 Euro jährlich. Zusätzlich können 50% von dem Budget der Kurzzeitpflege dazu genommen werden, sodass sich das Gesamtbudget auf 2418 Euro erhöht. Die restlichen 50% des Kurzzeitpflegebudgets können immer noch für einen kurzen, vollstationären Aufenthalt genutzt werden.

Arten der Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann auf zwei Arten abgerechnet werden:

Tageweise Verhinderungspflege

Diese kann für einen Zeitraum von maximal 42 Tagen geltend gemacht werden, beispielsweise als Urlaubsvertretung. In diesem Fall wird die Verhinderungspflege häufig für 8 oder mehr Stunden pro Tag benötigt. Ein Nachteil ist, dass oftmals ein Teil des Anspruchs auf die Verhinderungspflege verfällt, da diese maximal 6 Wochen am Stück verwendet werden darf, auch wenn das Budget noch nicht zu 100% aufgebraucht ist.

Stundenweise Verhinderungspflege

Die stundenweise Verhinderungspflege ermöglicht der pflegebedürftigen Person sowie den pflegenden Angehörigen regelmäßig Unterstützung und Entlastung zu erhalten. In welchen Abständen und Häufigkeiten diese Hilfe anfällt, ist hierbei irrelevant, solange sie nicht länger als 8 Stunden am Stück in Anspruch genommen wird.
Vorteil der stundenweisen Verhinderungspflege ist, dass das Budget der Verhinderungspflege bis zur Höchstgrenze beansprucht werden kann. Darüber hinaus besteht sogar die Möglichkeit, dieses Budget von 1.612 Euro noch um bis zu 806 Euro aufzustocken, wenn Sie die Hälfte des Geldes für die Kurzzeitpflege nutzen möchten. Damit steht für die stundenweise Verhinderungspflege insgesamt ein Satz von bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass Sie über die stundenweise Verhinderungspflege sehr flexibel Unterstützung in Anspruch nehmen können. Über einen Anbieter wie z.B. Careship können Sie Alltagshilfe stundenweise buchen und sich oder Ihren Lieben zu einmaligen oder regelmäßigen Terminen Entlastung erlauben.

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Finden Sie hier mehr Informationen zu unseren Alltagshelfern und stellen Sie uns direkt eine Anfrage! Das Besondere an Careship ist, dass immer dieselbe Person aus der direkten Nachbarschaft kommt und Sie oder Ihre Lieben zuverlässig unterstützt. Denn wir stehen für mehr Selbstständigkeit im Alter und Entlastung von Angehörigen.

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Leistungen der Verhinderungspflege

Die folgenden drei Leistungen können über die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden:

  • Grundpflege (die nicht-medizinische Pflege): Diese umfasst Unterstützung bei der Körperpflege, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, beim Aufstehen oder zu Bett gehen.
  • Hauswirtschaftliche Versorgung: Ob Aufräumen, Staubsaugen, Waschen, Bügeln oder Fensterputzen – auch diese Leistungen übernimmt die Pflegekasse.
  • Tagesgestaltung: Dies schließt die Betreuung in Form von Spaziergängen, Gesprächen oder sonstigen individuellen Wünschen ein. Auch die Begleitung zu Terminen und anderen Erledigungen fallen unter diesen Punkt.

Allgemein ist zu beachten, dass die medizinische Behandlungspflege nicht über die Verhinderungspflege verrechnet werden darf.

Anbieter von Verhinderungspflege und Preise

Im Grunde kann jeder den pflegenden Angehörigen vertreten – vorausgesetzt Sie vertrauen dieser Person.

Wer führt die Verhinderunspflege durch

Neben Freunden und Nachbarn, kommen folgende Gruppen in Frage:

Verhinderungspflege durch Angehörige
Während der Abwesenheit des pflegenden Angehörigen, kann sich ein anderer Angehörige um den Pflegebedürftigen kümmern.

Verhinderungspflege durch ambulante Pflegedienste
Ein ambulanter Pflegedienst kann beauftragt werden, den pflegenden Angehörigen zu vertreten.

Verhinderungspflege durch Careships Alltagshelfer
Auch Careships Alltagshelfer können pflegende Angehörige während Ihrer Auszeit ersetzen. Bei Careship kostet diese individuelle und persönliche Alltagsunterstützung 25€ / Stunde. Diese Leistungen können Sie ebenfalls über das Verhinderungspflege-Budget verrechnen. Weitere Infos zur Beantragung des Verhinderungspflege-Geldes finden Sie hier.

Hinweis zu Pflegegeld: Wenn die Ersatzperson für den pflegenden Angehörigen, ebenfalls ein Angehöriger – der mit ihm bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist (z. B. Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder) – ist, wird das Pflegegeld um die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegelds gekürzt. Wird die Verhinderungspflege von externen Dienstleistern oder Angehörige mit einem höheren Verwandtschaftsgrad, bleibt Ihr Anspruch auf Pflegegeld komplett.

Careship-Tipp

Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern relevante Rechnungen aus dem entsprechenden Jahr vorliegen.

Mehr zu Kombinationsleistung wie zum Beispiel Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege finden Sie hier

Unterschied zur Kurzzeitpflege

Von Kurzzeitpflege ist die Rede, wenn eine Person für einen begrenzten Zeitraum vollstationäre Pflege in einer Klinik oder einem Heim in Anspruch nimmt. Üblicherweise geschieht dies nach Krankenhausaufenthalten oder Operationen. In folgenden Situationen kann Kurzzeitpflege die richtige Lösung für Sie und Ihre Familie sein:

  • Ihr Angehöriger braucht zeitweise etwas mehr Zuwendung und Pflege als gewöhnlich
  • Zu Hause kann derzeit keine entsprechende Fürsorge gegeben werden
  • Die häusliche Pflege wäre für den Moment eine familiäre Überforderung
  • Sie möchten eine akute Krisensituation professionell überbrücken

Zusammenfassung

Die Verhinderungspflege ist das optimale Budget, wenn der pflegende Angehörige eine kleine Auszeit benötigt – auch wenn es sich nur gelegentlich um ein paar Stunden zum Durchatmen handelt. Sie haben Anspruch auf die Verhinderungspflege? Dann zögern Sie nicht und sichern Sie sich und/oder Ihren pflegenden Angehörigen die zusätzliche Unterstützung.

Mehr Informationen zu den Abrechnungsmöglichkeiten über die Pflegeversicherung

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