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Tagespflege & Nachtpflege: Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

Tages- und Nachtpflege

Steigt der Pflegebedarf einer Person aufgrund von Erkrankungen oder hohem Alter an, so bedarf es häufig zusätzlicher Unterstützung. Gleichzeitig besteht meist der Wunsch, so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Hier kann die Tages- und Nachtpflege genutzt werden. Lesen Sie im Folgenden, welche Möglichkeiten diese Form der Pflege bietet und welche Alternativen Sie darüber hinaus nutzen können.

Tages- und Nachtpflege

Was ist die Tagespflege bzw. Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege zählen zur Kategorie der stationären Pflege. Genauer gesagt, handelt es sich hierbei um eine Form der teilstationären Pflege. Diese findet, wie der Name schon sagt, zu Teilen in einer stationären Pflegeeinrichtungen statt. Tages- oder Nachtpflege greift dann, wenn die häusliche Pflege alleine nicht mehr ausreicht. Sie ermöglicht es Betroffenen, trotz eines erhöhten Pflegebedarfs weiterhin zu Hause zu wohnen. 

Wer hat Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege?

Auf die Leistungen für die Tages- und Nachtpflege haben alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 Anspruch. Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1 steht nur der Entlastungsbetrag in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung – die Differenz muss privat gezahlt werden. Liegt kein Pflegegrad vor, müssen die Kosten für die teilsationäre Pflege komplett privat getragen werden. In diesem Fall sollten jedoch auch die Möglichkeit der Beantragung eines Pflegegrades, die Notwendigkeit der teilstationären Unterbringung sowie verfügbare Alternativen überdacht werden.

Was kostet die teilstationäre Tages- und Nachtpflege? Wie hoch sind die Kosten pro Nacht?

Die Kosten variieren stark, je nach den in Anspruch genommenen Zeiträumen und der Wahl der Pflegeeinrichtung. So können Sie mit monatlichen Kosten von maximal 3.000 Euro rechnen – tendenziell aber eher weniger. In Tagessätzen ausgedrückt fallen für die Tages- und Nachtpflege ca. 60 bis 100 Euro pro Tag/Nacht an. Die Gesamtkosten der teilstationären Pflege setzen sich aus folgenden Teilbereichen zusammen:

  • Pflegekosten
  • Unterbringung und Verpflegung
  • ggf. Fahrdienst (Kilometersätze oder Weg-Pauschalen)
  • Investitionskosten (interne Anschaffungen, Gebäude-Wartung, Reparaturen)
  • Freizeitbeschäftigung, Sport- und Kulturprogramm

Welche Kosten der Tagespflege bzw. Nachtpflege übernimmt die Pflegekasse?

Wenn ein Pflegegrad vorliegt, übernimmt – wie oben bereits beschrieben – die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die teilstationäre Pflege. Die Höhe der Leistungen je Pflegegrad können Sie in der unten stehenden Tabelle einsehen. Ein großer Vorteil der Tages- bzw. Nachtpflege ist, dass sich die Leistungen mit weiteren Budgets kombinieren lassen: Seit Januar 2015 können zusätzlich auch die Pflegesachleistungen oder das Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

Abrechnung mit der Pflegeeinrichtung

Auf der monatlichen Abrechnung der Pflegeeinrichtung sind in der Regel drei bis vier Hauptposten zu finden:

  1. Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen
  2. Kosten für Unterbringung und Verpflegung (= “Hotelkosten”)
  3. Investitionskosten zur Deckung baulicher Maßnahmen und Wartungen im/am Gebäude
  4. Transportkosten

Die Kosten für die erbrachten Pflegeleistungen sowie auch die Transportkosten werden von der Pflegeversicherung übernommen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden jedoch nicht finanziell unterstützt. Besprechen Sie deshalb vorab mit Ihrer ausgewählten Einrichtung, wie die Abrechnung organisiert ist und inwiefern die Angelegenheiten über Sie oder Ihre Versicherung geregelt werden.

Die richtige Pflegeeinrichtung finden

Bei der Suche nach der passenden Einrichtung sind Ihre Kranken- und Pflegekasse Ihnen behilflich. Nehmen Sie einfach Kontakt auf, indem Sie sich telefonisch oder per E-Mail an diese richten. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Ebenso können Sie sich an die Pflegestützpunkte in Ihrer Nähe wenden, um auf passende Einrichtungen hingewiesen zu werden. Lokale  Pflegestützpunkte finden sie beispielsweise hier.

Careship-Tipp: Besteht ein Vertrag zwischen der Einrichtung und Ihrer Pflegekasse?

Beachten Sie hierbei, dass nicht jede Einrichtung auch einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse hat. Das bedeutet, dass Ihnen hier lediglich 80% des jeweiligen Höchstbeitrages von Ihrer Pflegekasse erstattet werden würden. Die Pflegeeinrichtung, an die Sie sich wenden, ist verpflichtet, Sie noch einmal im Detail über diesen Umstand aufzuklären. Sollten Sie an dieser Stelle also vertiefende Fragen haben, notieren Sie sich diese.

Sollten Sie sich für eine Einrichtung entschieden haben, können Sie diese einfach kontaktieren und um eine erste “Begehung” bitten. Hier informiert man Sie über die gängigen Abläufe, über die Anlage und Einrichtung, gegebenenfalls auch über das Team. Halten Sie sich mit Fragen nicht zurück und klären Sie alles, was Ihnen auf der Seele liegt. Sollte sich nach Bezug der Räumlichkeiten nach und nach herausstellen, dass die Einrichtung nicht Ihren Ansprüchen genügt, lässt sich jederzeit die Einrichtung wechseln – oder andere Alternativen in Anspruch nehmen (siehe nächster Abschnitt). Beachten Sie hierfür aber, was zuvor vertraglich festgehalten worden ist: Gibt es Vertragskündigungsfristen, eine Eingewöhnungszeit oder ähnliches.

Auslastung der verfügbaren Pflegeplätze (Stand 2015)

Alternativen zur Tages- und Nachtpflege

Eine gute Alternative zur teilstationären Pflege ist die stundenweise Betreuung und Unterstützung im eigenen Zuhause. Es muss nicht täglich ein anstrengender Transfer in eine Pflegeeinrichtung stattfinden, sonder die Hilfe findet vollkommen im gewohnten Eigenheim statt. Außerdem ist der Kostenaufwand wesentlich geringer als bei einer Tagespflege oder einer Nachtpflege. Die stundenweise Betreuung umfasst Leistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege oder in der Hauswirtschaft, Begleitdienste (z.B. zum Einkaufen oder Arztbesuch), Aktivierungsangebote und Gesellschaft leisten.

Bei Careship zum Beispiel finden Sie sorgfältig geprüfte und versicherte Alltagshelfer für die stundenweise Betreuung und Unterstützung. Ziel ist es, den Pflegebedürftigen so zu unterstützen, dass die eigene Selbstständigkeit möglichst lange erhalten bleibt und dadurch der Verbleib im eigenen Zuhause gewährleistet werden kann. Bei Careship ist es oberste Priorität, einen Alltagshelfer zu finden, der perfekt zu der pflegebedürftigen Person passt und diese individuell und vor allem persönlich nach ihren Bedürfnissen unterstützt. Eine besondere Leistung und großer Vorteil der stundenweisen Betreuung durch Careship ist, dass Alltagshelfer eingesetzt werden, die aus der direkten Nachbarschaft stammen – darüber hinaus kommt immer derselbe Betreuer. Die Alltagshelfer von Careship bringen viel Zeit mit und sind um ein vertrauensvolles Verhältnis bemüht, anders als bei einem Pflegedienst.

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Fazit

Die Tagespflege, als auch die Nachtpflege, bieten eine Alternative zur vollstationären Unterbringung und können pflegende Angehörige entlasten. Sie ermöglichen auch, dass größtenteils in der eigenen Häuslichkeit gelebt werden kann. Wenn Hilfe benötigt wird, sollten Sie jedoch auch weitere Alternativen, wie beispielsweise die stundenweise Betreuung, in Betracht ziehen – diese ist wesentlich weniger kostenintensiv und flexibler.

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