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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps

Pflegebedürftig: Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Ihnen bzw. einem Ihrer Angehörigen wurde ein Pflegegrad zugeteilt. Wie geht es nun weiter? Was können Sie tun? Wo bekommen Sie Hilfe? Wir haben einen Leitfaden und die Pflegegrad im Überblick zusammengestellt.

Überblick

Wir gehen davon aus, dass Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen bereits ein Pflegegrad 1-5 durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zugeteilt worden ist. Je nach Pflegegrad stehen Ihnen nun verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung in variierender Höhe zu.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Leistungen nach Pflegegrad:

Leistungstabelle

Untenstehend haben wir Ihnen die Leistungen noch einmal detaillierter und geordnet nach Pflegegrad aufgeschlüsselt:

Wichtiger Hinweis zum Entlastungsbetrag!

Durch eine Gesetzesänderung (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) ist es bis zum 31.12.2022 in allen Bundesländern in Deutschland möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro auch über Careship abzurechnen. Voraussetzung: Sie haben Pflegegrad 1! Bitte kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse.

Pflegegrad 1

Die Leistungen der Pflegeversicherung stehen Ihnen erst ab dem Pflegegrad 2 in vollem Umfang zur Verfügung. Der Pflegegrad 1 ermöglicht allerdings auch ein begrenztes Leistungsspektrum:

  • Monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro; einsetzbar für:
    • Häusliche Pflege/ Pflegesachleistungen
    • Kurzzeitpflege
    • Teilstationäre Tages- und Nachtpflege
    • Alltagsunterstützende Services (www.careship.de)
  • Monatlich 214 Euro für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • 2.500 Euro Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Monatlich 125 Euro für vollstationäre Pflege (Pflegeheim / Altersheim)
  • Zweckgebundene 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  • Halbjährige Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste (kostenlos & freiwillig)
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen

Pflegegrad 2

  • Monatliche Pflegesachleistungen für die professionelle häusliche Pflege im Wert von 689 Euro
  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege (z. B. durch Angehörige): 316 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch nahe Angehörige bis zu 6 Wochen im Jahr: 474 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch erwerbsmäßige Pflegekräfte bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Finanzielle Mittel für teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro im Monat
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro; unter anderem einsetzbar für alltagsunterstützende Services
  • Monatlich 214 Euro für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • 2.500 Euro Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Monatlich 770 Euro für vollstationäre Pflege (Pflegeheim / Altersheim)
  • Monatlich 266 Euro für die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Zweckgebundene 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  • Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: halbjährige Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste (kostenlos, aber verpflichtend)
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen

Careship-Tipp:

Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 können die Pflegesachleistungen und das Pflegegeld auch kombiniert und je nach Bedarf gewichten. Das heißt dann Kombinationsleistungen. Dadurch wird das Geld in Summe zwar nicht mehr aber es macht die Nutzbarkeit leichter und passt sich an die individuellen Bedarfe an.

Pflegegrad 3

  • Monatliche Pflegesachleistungen für die professionelle häusliche Pflege im Wert von 1.298  Euro
  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege (z. B. durch Angehörige): 545 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch nahe Angehörige bis zu 6 Wochen im Jahr: 817,50 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch erwerbsmäßige Pflegekräfte bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Finanzielle Mittel für teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro im Monat
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro; unter anderem einsetzbar für: alltagsunterstützende Services (www.careship.de)
  • Monatlich 214 Euro für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • 2.500 Euro Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Monatlich 1.262 Euro für vollstationäre Pflege (Pflegeheim/Altersheim)
  • Monatlich 266 Euro für die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Zweckgebundene 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  • Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: halbjährige Beratungsbesuche durch ambulante Pflegedienste (kostenlos aber verpflichtend)
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen

Pflegegrad 4

  • Monatliche Pflegesachleistungen für die professionelle häusliche Pflege im Wert von 1.612  Euro
  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege (z. B. durch Angehörige): 728 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch nahe Angehörige bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.092 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch erwerbsmäßige Pflegekräfte bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Finanzielle Mittel für teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.995 Euro im Monat
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro; unter anderem einsetzbar für: alltagsunterstützende Services (www.careship.de)
  • Monatlich 214 Euro für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • 2.500 Euro Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Monatlich 1.775 Euro für vollstationäre Pflege (Pflegeheim/Altersheim)
  • Monatlich 266 Euro für die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Zweckgebundene 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  • Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: Beratungsbesuche 2x im Halbjahr durch ambulante
  • Pflegedienste (kostenlos aber verpflichtend)
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen

Pflegegrad 5

  • Monatliche Pflegesachleistungen für die professionelle häusliche Pflege im Wert von 1.995  Euro
  • Monatliches Pflegegeld für die häusliche Pflege (z. B. durch Angehörige): 901 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch nahe Angehörige bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.351,50 Euro
  • Finanzielle Mittel zur Pflegevertretung durch erwerbsmäßige Pflegekräfte bis zu 6 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Kurzzeitpflege für bis zu 8 Wochen im Jahr: 1.612 Euro
  • Finanzielle Mittel für teilstationäre Tages- und Nachtpflege in Höhe von — Euro im Monat
  • Monatlicher Entlastungsbetrag von bis zu 125 Euro; unter anderem einsetzbar für: alltagsunterstützende Services (www.careship.de)
  • Monatlich 214 Euro für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen
  • 2.500 Euro Anschubfinanzierung zur Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen
  • Monatlich 2.005 Euro für vollstationäre Pflege (Pflegeheim/Altersheim)
  • Monatlich 266 Euro für die Pflege in vollstationären Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen
  • Zweckgebundene 40 Euro im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
  • Bis zu 4.000 Euro je Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes
  • Bei Inanspruchnahme des Pflegegeldes: Beratungsbesuche 2x im Halbjahr durch ambulante Pflegedienste (kostenlos aber verpflichtend)
  • Pflegekurse für pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Personen

Careship-Tipp:

Wenn Sie bereits eine Pflegestufe haben, wird Ihnen automatisch ein entsprechender Pflegegrad zugeteilt. In keinem Falle werden Sie schlechter gestellt sein, als vor der Umstellung. So werden verschiedene Personengruppen zwar unterschiedlich stark gefördert, allerdings wird jeder einen Zugewinn in den Leistungen erfahren.

Organisation von Pflege: Was gehört dazu?

  • Erfassung des Hilfebedarfs
  • Erstellung eines individuellen Versorgungsplans
  • Organisation der benötigten Dienstleistungen
  • Beantragung der benötigten Sozialleistungen
  • Überwachung und Überprüfung des Versorgungsplans
  • Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses
  • Bereitstellung von Informationen über Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen
  • Theoretisches Pflege-Wissen, und konkrete Techniken

Wer hilft bei der Organisation oder bietet Unterstützung und Information?

  • www.careship.de
  • Hausarzt- und behandelnde Fachärzte
  • Pflegekasse, ggf. auch die Krankenkasse
  • Pflegestützpunkte
  • die Unabhängige Patientenberatung (UPD)
  • Sozialstationen
  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit
    • 030 / 340 60 66 – 02
    • Für Gehörlose/ Hörgeschädigte: info.gehoerlos@bmg.bund.de
  • Sozialamt
  • Offene Seniorenberatungen
  • Kommunale Beratungsstellen
  • Selbsthilfegruppen (Selbsthilfegruppe finden auf nakos.de)
  • Gesetzliche Betreuer
  • Betreuungsvereine
  • Private 24h Betreuungsdienste
  • Service: “Essen auf Rädern”
  • Ehrenamtliche, ggf. aus der Gemeinde
  • große Wohlfahrtsverbände (Caritas, Malteser, ASB, Diakonie, DRK, Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische, Jüdische Wohlfahrt)
  • Sozialverbände und Pflegeräte (VdK, SoVD, DPR, DPV)
  • Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (bagso.de)

Mit Careship ganz einfach Alltagshilfe finden!

Jetzt Unterstützung finden!

Nicht vergessen Folgendes zu bedenken:

  • Wer Pflege übernimmt, sollte selbst in stabiler Verfassung sein und gegebenenfalls ist eine (teilweise) Freistellung von der Arbeit notwendig. Hier gibt es Möglichkeiten von bis zu 24 Monaten (kurzzeitige Arbeitsverhinderung, Pflegezeit, Familienpflegezeit)
  • Ggf. haben Sie oder Ihr Angehöriger Anspruch auf eine Reha / Kur
  • Ein Pflegetagebuch hilft im Alltag und hält den Kopf frei
  • Es ist gut, stets den aktuellen Medikamentenplan des Pflegebedürftigen zur Hand zu haben, vor allem, wenn es ins Krankenhaus geht. Gleiches gilt für Kopien der Krankenakte
  • Vor dem Umzug in ein Pflegeheim lohnt sich ein Vor-Ort-Vergleich verschiedener Häuser. Fühlen Sie in sich, wo es sich am besten anfühlt und werfen Sie auch einen Blick auf die Freizeit-, Kultur- und Speisepläne; lassen Sie sich außerdem zeitnah eine klare Kostenaufschlüsselung geben
  • Bei Umzug in ein Pflegeheim fallen keine GEZ-Gebühren an. Diese können Sie also für sich bzw. den Betroffenen abmelden
  • Wenn absehbar ist, dass innerhalb der nächsten Monate / Jahre ein Umzug in ein Heim notwendig wird, lassen Sie sich bzw. Ihren Angehörigen schon einmal auf die Warteliste setzen. Einige Häuser sind sehr gefragt und die Kapazitäten sind entsprechend schnell ausgeschöpft
  • Der eigene Familien- und Freundeskreis stellt eine große Hilfe dar, wenn das Engagement gut organisiert ist
  • Prüfen Sie, ob Sie aktuelle Vorsorge- und Generalvollmachten, Patientenverfügungen und Testamente zur Hand haben; ggf. müssen diese zeitnah noch aufgesetzt werden

Careship-Tipp

Für die Zeit während Ihrer (teilweisen) Freistellung von der Arbeit, können Sie verschiedene finanzielle Hilfen beantragen. So zum Beispiel das Pflegeunterstützungsgeld oder das zinslose Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Voraussetzung ist, dass die Pflege eines nahen Angehörigen der Grund für Ihre (teilweise) Arbeitsfreistellung ist.

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