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Plötzlich Pflegefall: So beantragen Sie Ihren Pflegegrad & nutzen Ihre Pflegeleistungen

Die Gründe für eine Pflegebedürftigkeit sind vielfältig: Ein Unfall, das Alter oder eine chronische Erkrankung können dazu führen, dass Sie einen Pflegegrad beantragen, um sich im Alltag Unterstützung organisieren zu können. Folgender Expertenbeitrag erklärt Ihnen, worauf es bei einem Erstantrag auf einen Pflegegrad ankommt und warum DeinePflege.de Ihr künftiger digitaler Helfer bei der Organisation der Pflege werden sollte.

Was es beim Erstantrag auf Pflegeleistungen zu beachten gibt?

Bei einem Antrag auf Pflegeleistungen ist vor allem der Zeitpunkt entscheidend – denn man erhält nicht ab dem Eintreten der Pflegebedürftigkeit Unterstützung, sondern erst nachdem ein Antrag bei der jeweiligen Pflegeversicherung gestellt wurde. So wird der Beginn der Pflegeleistungen auf den Tag datiert, an dem der Antrag bei der Pflegeversicherung eintrifft. Aus diesem Grund ist es wichtig, für sich oder einen Angehörigen zeitnah zu handeln.

Um Pflegeleistungen zu erhalten, muss man in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in eine soziale Pflegeversicherung eingezahlt haben bzw. dies mindestens ein Elternteil entsprechend für ein pflegebedürftiges Kind getan haben. Dabei ist es egal, ob man einer gesetzlichen Pflegekasse oder beispielsweise als Beamter einer privaten Pflegekasse angehört – in beiden Fällen hat man ein Recht auf Pflegeleistungen und Unterstützung.

Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?

Eine Pflegebedürftigkeit liegt nicht erst dann vor, wenn man den Alltag selbst nicht mehr bewerkstelligen kann – sondern schon ab dem Moment, in dem Barrieren durch körperliche oder geistige Einschränkungen eintreten. So bekommt man nicht nur die passende Unterstützung für sich selbst oder einen Angehörigen, sondern auch eine finanzielle Hilfe, die möglichst früh gewährleistet sein sollte. Laut Sozialgesetzbuch ist man nach dieser Definition pflegebedürftig:

Pflegebedürftig […] sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.

Voraussetzungen für einen Erstantrag auf Pflege sind:

  • Sie oder ein Angehöriger brauchen Hilfe im Alltag, körperlich und/oder geistig.
  • Sie haben in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre in die soziale Pflegeversicherung eingezahlt.
  • Sie erhalten bisher noch keine Pflegeleistungen.

Wer kann die Pflege beantragen?

Sobald Sie das Gefühl haben, dass Sie selbst oder jemand in Ihrem Familien- oder Freundeskreis Hilfe benötigt, können Sie einen Pflegegrad beantragen. Den Antrag können Sie für sich selbst stellen oder Sie übernehmen die Beantragung für eine pflegebedürftige Person. Wichtig: In letzterem Fall ist es notwendig, eine Vollmacht von der pflegebedürftigen Person zu besitzen. Diese muss dem Pflegeantrag beigefügt werden.

Vor allem die Entscheidung, welche Pflegeleistungen Sie beantragen möchten, ist wichtig – darunter fällt die Pflege durch Angehörige, der ambulante Pflegedienst oder die stationäre Aufnahme. Auch eine Kombination aus verschiedenen Pflegeleistungen ist möglich – wodurch es sehr kompliziert werden kann, den Pflegegrad zu beantragen.

Was passiert nach dem Pflegeantrag?

Nachdem das Antragsformular bei der Pflegekasse eingegangen ist, wird sich der Medizinische Dienst (MDK) oder Medicproof für einen Begutachtungstermin bei Ihnen melden. Welche der beiden Institutionen Sie begutachtet, hängt davon ab, ob es sich um eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung handelt. Nach dem Begutachtungstermin wird ein Gutachten erstellt und der zuständigen Pflegekasse übermittelt. Diese entscheidet dann darüber, ob ein Pflegegrad zugesprochen wird und falls ja, welcher.

Pflegeantrag mit DeinePflege.de stellen: So einfach geht’s!

Ein Antrag auf Pflegeleistungen kostet vor allem eines: Zeit. Und diese möchte Ihnen DeinePflege.de mit dem digitalen Pflegebegleiter gern ersparen. Der Pflege-Erstantrag muss keine Wüste aus Formularen und bürokratischem Fachjargon sein. Man kann den Pflegegrad nämlich auch wesentlich einfacher und digital beantragen.

DeinePflege.de garantiert die beste Versorgung für Sie – allerdings sehr viel verständlicher, übersichtlicher und schneller als mit den herkömmlichen Alternativen. Denn Pflege muss nicht kompliziert sein: In rund 15 Minuten können Sie auf DeinePflege.de einen Pflege-Erstantrag für alle großen Versicherungen stellen, diesen online unterschreiben und kostenlos sowie ohne Papierkram an die Pflegekasse schicken. Auf dem Weg zu den passenden Pflegeleistungen werden Sie von den DeinePflege-Experten unterstützt. Sie beantworten Ihre Fragen und helfen, auch nach der Beantragung.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • In nur 15 Minuten ist Ihr Pflegeantrag versendet.
  • Ihre Daten sind zu jeder Zeit sicher, vertraulich und online abrufbar.
  • Sie erhalten Unterstützung von Pflegeexperten.
  • Es gibt keine Bürokratie oder Papierkram mehr.

Ihr Experte:

Schon in jungen Jahren musste Armando Statti lernen, wie das Gesundheitssystem in Deutschland aufgebaut ist. Mit seinen Erfahrungen als ehemaliger Dialysepatient, wo er auf ambulante Pflege angewiesen war, und als chronischer Patient nach seiner Organtransplantation hat er sich deshalb für einen beruflichen Werdegang im Bereich Digitalisierung im Gesundheitswesen entschieden. Sein Masterstudium in Human Centered Computing mit dem Schwerpunkt Medizininformatik hat ihm einen forschungsorientierten Einstieg in der Industrie ermöglicht. Heute widmet er sein Wissen und die Erfahrung der ambulanten Pflege im Rahmen von DeinePflege.de.

Weitere Infos unter: www.deinepflege.de

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