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MDK | Medizinischer Dienst der Krankenversicherung

Antrag auf Erteilung eines Pflegegrads

Der MDK ist eine unabhängige Einrichtung, welche die Kranken- & Pflegeversicherungen in Fragen der medizinischen Pflege berät und sicherstellen soll, dass die angeordneten Leistungen effizient eingesetzt werden. Erfahren Sie hier alles Wichtige über die Arbeit des Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) und wie Sie sich auf einen Termin vorbereiten können.

MDK Definition

Der MDK berät als unabhängige Einrichtung die gesetzliche Krankenversicherung und die soziale Pflegeversicherung in medizinischen und pflegerischen Fragen. Er prüft, ob medizinische und pflegerische Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Das soll sicherstellen, dass die eingezahlten Beiträge bestmöglich zur Versorgung der Versicherten verwendet werden. Die Überprüfung ist dabei an den aktuellen Stand der Wissenschaft sowie an sozialrechtliche Vorgaben gebunden und wird von medizinisch oder pflegerisch qualifiziertem Personal durchgeführt.

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Aufgabe des MDK: Die Pflegebegutachtung

Im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung prüft der MDK die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit und kann, neben der Empfehlung eines Pflegegrades, erforderliche Maßnahmen zur Rehabilitation und Prävention vorschlagen. Zudem berät der MDK über die Art und den Umfang von Pflegeleistungen, gibt Hinweise für die individuelle Planung der Pflege und ermittelt, ob eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz (PEA) vorliegt. Neben der individuellen Prüfung der Pflegebedürftigkeit stellt der MDK fest, ob die ambulanten Dienste und stationären Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Die Überprüfungen finden jährlich statt. Bestehende Versorgungsangebote werden von den Pflegekassen der Bundesländer weiterentwickelt. Dabei werden sie vom MDK beraten.

Die Krankenkassen berät der Dienst in sozialmedizinischen Fragen und erstellt Gutachten für sie. Dazu gehören beispielsweise Gutachten zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, zur Verordnung von Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln oder zur Notwendigkeit und Dauer einer häuslichen Krankenpflege. Der MDK entscheidet nicht über die Gewährung einer Leistung. Ob eine Leistung bewilligt oder abgelehnt wird, entscheidet die Kranken- oder Pflegekasse (und nicht der MDK selbst), in deren Auftrag der MDK handelt. Lesen Sie hier, wie Sie sich am besten auf das Gutachten des MDKs vorbereiten.

Careship-Tipp

Suchen Sie Rat und lassen Sie sich beraten, bevor es zu einer Prüfung durch den MDK kommt. Professionelle Beratung erhalten Sie z.B. bei Pflegestützpunkte Berlin, Compass Pflegeberatung oder einem anderen Anbieter.

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