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Careship Magazin > Pflegegrade & Finanzierungstipps

Entlastungsbetrag – Sonderregelung bis zum 30.04.2023 verlängert

Verlängerung 45b

Den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich bis zu 125 Euro können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 aufgrund einer pandemiebedingten Sonderregelung auch für Hilfen außerhalb der zuvor geltenden Regelung einsetzen, um Corona-bedingte Versorgungsengpässe auszugleichen. Darunter fallen auch Serviceleistungen durch Careship-Alltagshelfer:innen. Diese Sonderregelung wurde nun ein weiteres Mal, bis zum 30.04.2023, verlängert. Was dies für Sie heißt, haben wir im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Der Entlastungsbetrag ist eine von mehreren Finanzierungsmöglichkeiten von Pflegeleistungen und zweckgebunden. Kann ein:e pflegende:r Angehörige:r oder nahestehende Person die Pflege eines unterstützungsbedürftigen Menschen aufgrund von Verhinderung nicht übernehmen, kann externe Hilfe in Anspruch genommen und der Entlastungsbetrag hierfür verwendet werden.

Änderungen im Zuge der Corona-Pandemie

Seit einer Gesetzesänderung im Rahmen des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, gilt seit Mai 2020 Folgendes:

In allen Bundesländern ist es bis zum 30.04.2023 möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro auch über Careship abzurechnen. Dies gilt für alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1.

Die Sonderregelung geht in die Verlängerung

Noch Ende Juni war unklar, ob und wie lange die Corona-Sonderreglung, die es Careship-Kundinnen und -Kunden erlaubte, den Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich über die Krankenkasse abzurechnen, verlängert wird. Wir hatten unsere Kundinnen und Kunden Ende Juni darüber informiert, dass eine Abrechnung ab Juli wahrscheinlich nicht mehr möglich sein wird. Nun heißt es Aufatmen: Bis zum 30.04.2023 können Personen mit Pflegegrad 1 weiterhin über § 45b SGB XI ihre Careship-Rechnungen erstatten lassen. Wir empfehlen trotzdem noch einmal Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten und die Übernahme der Kosten einer Alltagshilfe bestätigen zu lassen.

Welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten gibt es für Alltagshilfe?

Careship-Leistungen können weiterhin von pflegebedürftigen Personen wie gewohnt genutzt und privat gezahlt werden. Sollten Sie keinen Pflegegrad 1 haben, kommen unter Umständen andere Finanzierungsmöglichkeiten für Sie infrage:

Pflegegeld

Personen ab Pflegegrad 2 haben ein Anspruch auf den Bezug von Pflegegeld. Dieses wird direkt an die unterstützungsbedürftige Person ausbezahlt, ist nicht zweckgebunden und kann für die Alltagshilfe genutzt werden.

Verhinderungspflege

Eine andere Option ist die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege. Pflegebedürftige benötigen hierfür ebenfalls mindestens den Pflegegrad 2 und sie müssen zuvor schon einmal mindestens 6 Monate gepflegt worden sein. Bei der Pflegekasse ist eine Pflegeperson (bspw. Tochter, Sohn, Ehepartner:in) einzutragen. Die Ersatzpflege kann dann sowohl jemand aus der Familie, dem Bekanntenkreis oder der Nachbarschaft übernehmen. Dazu zählen auch Alltagshelfer:innen. Sollte Ihnen noch ungenutztes Budget aus einer Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen, können Sie maximal 806 € mit dem Jahresbudget der Verhinderungspflege kombinieren. Daraus ergibt sich ein Gesamtbudget in Höhe von 2.418 €.

Übersicht

Unsere Zukunftspläne

Es besteht die große Hoffnung, dass die Corona-Pandemie eines Tages endet und mit ihr auch die Ausnahmeregelung für den Bezug von Geldern wie dem Entlastungsbetrag. Versorgungsengpässe bleiben aber dennoch bei vielen Familien bestehen und pflegende Angehörige sollen externe Hilfe in Anspruch nehmen können.

Wir arbeiten unter Hochdruck an langfristigen Lösungen, unsere Alltagshilfe für jede pflegebedürftige Person finanzierbar zu machen und dauerhaft eine Abrechnung über § 45b SGB XI zu ermöglichen. Durch Careship Ambulant haben wir die Möglichkeit, qualifizierte Alltagshilfen zu vermitteln, die berechtigt sind, über § 45b abzurechnen. In Berlin und Hamburg wird dies bereits im 1. Quartal 2023 möglich sein. Weitere Regionen folgen schrittweise.

Sie suchen Unterstützung im Alltag?

Unsere Alltagshelfer:innen sind Ihnen gern behilflich.

Sie haben noch Fragen zu Pflegegraden oder Finanzierungsmöglichkeiten von Careship-Alltagshilfe? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr und 14:30 bis 17:30 Uhr unter (030) 220 128 831.

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