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Ratgeber > Finanzierung & Versicherung
Würden Sie 1.612 Euro im Jahr einfach verstreichen lassen? Nein! Viele pflegebedürftige Personen und Angehörige tun das jedoch - weil sie nicht wissen, dass ihnen das Budget der Verhinderungspflege zusteht. Wie Sie die Verhinderungspflege bei Ihrer Pflegeversicherung beantragen und welche Formulare Sie dafür benötigen, erfahren Sie hier.
Die Verhinderungspflege ist ein Jahresbudget und muss einmal pro Jahr bei der Pflegekasse beantragt werden. Füllen Sie hierzu den entsprechenden Antrag Ihrer Krankenkasse aus. Die Verhinderungspflege kann bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragt werden, sofern relevante Rechnungen aus dem entsprechenden Jahr vorliegen. Für die Abrechnung über die Verhinderungspflege wird immer der original Leistungsnachweis benötigt.
Zur Erinnerung, folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie Anspruch auf die Verhinderungspflege haben. Der Antrag auf Verhinderungspflege kann nur abgelehnt werden, wenn die Voraussetzung nicht stimmten oder der Antrag falsch ausgefüllt ist.
Wenn die zu pflegende Person ausschließlich über einen Pflegedienst und nicht von Angehörigen betreut wird, kann keine Verhinderungspflege beantragt werden.
Da die verschiedenen Krankenkassen unterschiedliche Beantragungsformulare benutzen, haben wir Ihnen hier eine Übersicht über die Anträge der drei größten Kassen erstellt, die Sie ganz einfach herunterladen können. Sollte Ihre Krankenkasse nicht darunter sein, fragen Sie dort ganz einfach direkt nach dem Antragsformular auf Verhinderungspflege.
Hier finden Sie zudem ein Formular für den Antrag für Verhinderungspflege 2019, welches Sie für alle Krankenkassen nutzen können.
Sie können die erbrachten Leistungen durch einen Careship-Alltagshelfer über die Verhinderungspflege abrechnen. Wir zeigen Ihnen in 4 einfachen Schritten, wie es geht:
Während das Budget der Verhinderungspflege zur Finanzierung von Entlastung für pflegende Angehörige dient, ist der Entlastungsbetrag für die Unterstützung des Pflegebedürftigen selbst vorgesehen. Durch eine Gesetzesänderung (Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) ist es bis zum 31.3.2021 fast überall in Deutschland möglich, den monatlichen Entlastungsbetrag (§45b SGB XI) von 125 Euro auch über Careship abzurechnen. Voraussetzung: Sie haben Pflegegrad 1! In NRW für jeden Pflegegrad möglich!
Bitte kontaktieren Sie Ihre Krankenkasse.