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Als Alltagshelfer:in arbeiten: So meldest Du Dein Kleingewerbe an

Kleingewerbe Anmeldung

Die Alltagshelfer von Careship arbeiten in der Regel als Selbstständige und melden deshalb ein eigenes Gewerbe an. Wer zum ersten Mal in die Situation kommt, sich selbstständig zu machen, befindet sich auf unbekanntem Terrain. Um Euch Alltagshelfer von Anfang an bestmöglich zu unterstützen, haben wir mit diesem Beitrag einen kleinen Wegweiser erstellt, der Euch die wichtigsten Stationen auf dem Weg zur Selbstständigkeit zusammenfasst.

Um bei Careship als Alltagshelfer:in arbeiten zu können, musst Du selbstständig sein. Da Careship eine Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr erhebt (Provision), ist laut Paragraph 15 EStG ein Gewerbe zwingend notwendig. Das bedeutet, Du bist nicht bei Careship angestellt, sondern meldest bei Deinem zuständigen Gewerbeamt ein sogenanntes Kleingewerbe an. Keine Sorge, das ist gar nicht so schwer und wir unterstützen Dich dabei. Im folgenden Beitrag erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie Du Dein Kleingewerbe anmeldest und was es zu beachten gibt.

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Die Theorie: Was ist eigentlich ein Klein- bzw. Nebengewerbe?

Ein Kleinunternehmen kann jede Person anmelden, die in Deutschland gemeldet ist, eine Aufenthaltsgenehmigung und eine Arbeitserlaubnis hat. Als Kleinunternehmer:innen werden Selbstständige bezeichnet, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im vorherigen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 Euro verdient haben und im laufenden Kalenderjahr, also im Jahr der Gewerbeanmeldung, nicht mehr als 50.000 Euro verdienen werden. Detaillierte Informationen dazu findest Du hier.

Da viele Alltaghelfer:innen in der Regel bereits über ein monatliches Einkommen verfügen (Rente, BAföG, Einkommen aus selbstständiger/nichtselbstständiger Arbeit o.ä.) nennt sich die Form des Kleingewerbes somit Nebengewerbe. Bist Du also in Voll- oder Teilzeit angestellt, Student:in, Rentner:in, Minijobber:in oder beziehst ALG I oder II, gilt jeweils eine andere Einkommensgrenze für Dich. Diese Grenzen verhindern, dass sich Dein Hinzuverdienst durch die Tätigkeit als Alltagshelfer:in auf die Höhe Deiner monatlichen Bezüge auswirkt.

Die Praxis: Wie erfolgt eine Gewerbeanmeldung?

Für Gewerbeanmeldungen ist in der Regel das Gewerbeamt zuständig. Eine gute Übersicht, welches Gewerbeamt für Dich zuständig ist, findest Du hier. Wenn Du weißt, an wen Du Dich wenden musst, kannst Du Dir einen Antrag für die Gewerbeanmeldung vor Ort abholen oder im Internet schauen, ob ein Download zur Verfügung steht. Liegt Dir die Gewerbeanmeldung vor, benötigst Du für das Ausfüllen in der Regel nur Deinen Personalausweis. Als Hilfestellung haben wir hier einen Leitfaden für die Gewerbeanmeldung für Dich hinterlegt. Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Antrag muss dann postalisch an das Gewerbeamt zurückgeschickt werden. Da die Bearbeitung Deines Antrages je nach Region einige Tage bis Wochen in Anspruch nimmt, empfehlen wir Dir, diesen mit größter Sorgfalt auszufüllen. So vermeidest Du, dass Deine Sachbearbeiterin/Dein Sachbearbeiter Informationen nachfordern muss und sich der Bearbeitungsprozess verlängert. Sind Deine Unterlagen vollständig beim Amt eingegangen, wird Dir Dein Gewerbeschein automatisch zugesandt und Du kommst dem Ziel Deiner selbstständigen Nebentätigkeit immer näher.

Für die Anmeldung Deines Kleingewerbes fällt abhängig von der Stadt, in der Du tätig sein willst, eine einmalige Beantragungsgebühr in Höhe von ca. 15 bis 65 Euro an, wobei Online-Anträge meist günstiger sind.

Kein Gewerbe ohne steuerliche Erfassung: Deine Steuernummer

Unsere Alltagshelfer:innen sind mit ihrem Kleingewerbe selbstständig tätig. Das bedeutet, unsere Kundinnen und Kunden erhalten Rechnungen von ihrem jeweiligen Alltagshelfer, um darüber die erbrachten Dienstleistungen abzurechnen. Die Rechnungsstellung übernimmt Careship für Dich. Bestandteil einer jeden Rechnung ist die Steuernummer, welche Gewerbetreibenden einmalig nach der Gewerbeanmeldung durch das Finanzamt übermittelt wird. Um eine persönliche Steuernummer zu erhalten, benötigst Du den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Sollte Dir dieser nicht automatisch nach Deiner Gewerbeanmeldung zugesandt werden, bitte Dein zuständiges Finanzamt direkt darum. Dies kannst Du sowohl telefonisch als auch per E-Mail tun. Eine formlose Anfrage genügt.

Kleiner Tipp: Einige Finanzämter stellen das Formular auch als Online-Download zur Verfügung. Bitte beachte jedoch, dass Du das Formular zwar online ausfüllen kannst, es dann jedoch ausgedruckt und unterschrieben per Post an Dein zuständiges Finanzamt gesendet werden muss.

Jetzt ist es fast geschafft! Hast Du den vollständig ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt eingereicht und Deine Steuernummer schließlich erhalten, hinterlegst Du diese bitte umgehend für uns in Deinem persönlichen MeinCareship-Profil. So können wir zukünftig die Rechnungsstellung für Dich übernehmen und Du kannst endlich als Alltagshelfer:in bei Careship durchstarten.

Hier haben wir noch einmal eine Zusammenfassung für Dich:

Checkliste Gewerbeanmeldung

Hinweis: Die hier angebotenen Informationen ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Sie sollen lediglich die selbstständige Antragstellung der Nutzerin/des Nutzers erleichtern. Die oben genannten Angaben sind ohne Gewähr.

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