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Careship Magazin > Pflegewissen von A bis Z

Was ist Grundpflege?

Oft fühlen sich Unterstützungsbedürftige und Angehörige im Pflegedschungel allein gelassen und verfügen nicht über die nötigen Informationen, um ihre Bedürfnisse optimal abzudecken. Wann genau brauchen meine Angehörigen Hilfe und welche Unterstützung ist die passende? In unserem Artikel widmen wir uns dem Begriff der „Grundpflege". Dabei geht es nicht nur um eine Definition sondern und vor allem um die Leistungen, die Grundpflege umfasst.

Pflege und Pflegebedürftigkeit kommen in vielen verschiedenen Formen daher. Werden Menschen pflegebedürftig, wissen Angehörige häufig nicht, was genau ihre Lieben brauchen, bei welchen Verrichtungen sie tatsächlich Hilfe und Unterstützung benötigen und welche Tätigkeiten noch selbständig bewältigt werden können.

In unserem Artikel wollen wir uns dem Begriff „Grundpflege” widmen und Ihnen einen Überblick über Leistungen geben, die kleine und große Grundpflege erklären und Informationen zur Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung erläutern.

 

Definition Grundpflege

Grundpflege – auch Direkte Pflege genannt – bezeichnet die Unterstützung von pflegebedürftigen Personen bei der alltäglichen Pflege. Zu den Pflegeleistungen gehören alltägliche und regelmäßige Aufgaben, die den Alltag umfassen, wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität im eigenen Zuhause. Die Grundpflege kann dauerhaft oder vorübergehend erfolgen, im Vordergrund steht die Aufrechterhaltung der Selbständigkeit der zu pflegenden bzw. unterstützenden Person. Zu den Personen, die Pflege bzw. Unterstützung leisten, zählen beispielsweise Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes, pflegende Angehörige oder externe Betreuungspersonen, wie die Alltagshelfer:innen von Careship.

Grundpflege ist deshalb von elementarer Bedeutung, weil sie die Grundbedürfnisse der unterstützungsbedürftigen Personen betrifft. Nahrungsaufnahme sowie die Körperhygiene sind Dinge, bei denen Menschen Unterstützung benötigen, wenn sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese für sich selbst zu gewährleisten. Auch die Kommunikation mit Mitmenschen, Vorsorge von Krankheiten und Übungen zur Förderung der eigenen Mobilität gehören zur Grundpflege.

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Leistungen in der Grundpflege

Welche Leistungen und Hilfestellungen in die Grundpflege fallen, hängt davon ab, wie pflege- bzw. unterstützungsbedürftig die betroffene Person ist. Hier wird normalerweise in folgende Bereiche unterschieden:

Körperpflege: Einen wichtigen und großen Bereich der Grundpflege nimmt die Körperhygiene ein. Hier wird ebenfalls in mehrere Teilbereiche unterschieden:

  • Waschen
  • Mundhygiene
  • Haarpflege und Rasur
  • Haut- und Nagelpflege
  • Hilfe beim Toilettengang

Einnahme von Nahrung: In diesen Bereich fällt sowohl die Zubereitung von Mahlzeiten, als auch Unterstützung bei der Einnahme. 

Mobilität: Mobilität ist ein essentieller Bestandteil des alltäglichen Lebens. Dazu gehört die Bewegung im eigenen Zuhause, wie Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen, Hilfe beim An- und Ausziehen sowie aktives und funktionsgerechtes Bewegen von bettlägerigen Personen. Ebenso wichtig ist die Mobilität und Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen außerhalb ihrer eigenen vier Wände, wie Spaziergänge, Ausflüge und Urlaubsbegleitung. 

Vorbeugung von Folgeerkrankungen: Aufgrund von eingeschränkter Mobilität und Selbständigkeit, benötigen unterstützungsbedürftige Personen mehr Aufmerksamkeit, wenn es um mögliche Folgeerkrankungen, wie Pilzinfektionen, Verdauungsprobleme, Lungenentzündung oder Hauterkrankungen geht. Dies kann etwa durch gewissenhafte Körperpflege, Umbetten, Eincremen und Informationen über richtige Ernährung erreicht werden.

Eigenständigkeit und Kommunikation: Die Aufrechterhaltung der Selbstständigkeit ist nicht nur Teil der Grundpflege, sondern in erster Linie oberstes Ziel. Durch professionelle Hilfestellung und Unterstützung, wie z. B. Gedächtnistraining, Sprechübungen oder dem Üben grundlegender Tätigkeiten kann in vielen Fällen eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes verhindert oder zumindest hinausgezögert werden.

Einige dieser Hilfestellungen können von pflegenden Angehörigen und Alltagshelfer:innen verrichtet werden, während andere eine professionelle Pflegekraft erfordern. Wichtig hierbei ist, sich der unterstützungsbedürftigen Person mit Respekt zu nähern und alle Hilfestellungen in Absprache und mit dem Einverständnis der betroffenen Person zu erbringen.

 

Große & kleine Grundpflege

Bei der großen und kleinen Grundpflege handelt es sich um den Aufwand, den eine pflegende Kraft bzw. pflegende Angehörige bei der Körperwäsche betreiben. Streng genommen ist es also eine kleine oder große Körperpflege. Die Leistungen der kleinen und großen Körperpflege variieren von Bundesland zu Bundesland und werden hier nur überblicksmäßig erwähnt. Nähere Informationen zu den Leistungen können bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden.

Zur Orientierung kann man sagen, dass die kleine Grundpflege das Waschen von Teilbereichen des Körpers und die große Grundpflege die komplette Körperwäsche umfasst.

Wo findet Grundpflege statt?

Es gibt drei grundsätzliche Formen der Grundpflege: 

Die häusliche oder ambulante Pflege wird im eigenen Zuhause und meist von Verwandten oder einem Pflegedienst verrichtet. Bei der teilstationären Pflege besucht die pflegebedürftige Person eine Tagespflegeeinrichtung und wird von geschultem Pflegepersonal betreut. Die vollstationäre Pflege findet in einem Pflege- oder Seniorenheim statt und wird von geschultem Pflegepersonal ausgeführt.

Wird die Grundpflege von der Krankenkasse übernommen?

Die Kosten der Grundpflege werden in der Regel von der Pflegekasse übernommen. Werden die Leistungen jedoch von einem Arzt verordnet und diese fallen unter die häuslichen Pflegeleistungen, können die Kosten auch von der zuständigen Krankenkasse getragen werden. Dies ist der Fall, wenn die Pflegebedürftigkeit vorübergehend, aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung auftritt.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist ein anerkannter Pflegegrad von 1 bis 5. Hier lesen Sie mehr Pflegegraden und Ihnen zustehende Leistungen. 

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